
2011: Amazons App Store
Im Jahr 2011 klagte Apple gegen Amazon wegen der Verwendung des Ausdrucks „App Store“. In seiner Beschwerde bezeichnete Apple „Apps“ nicht als gebräuchlichen Namen, sondern beschrieb seinen „Applikationsladen“ als einen Ort, an dem Verbraucher "Softwareprogramme oder -produkte" lizenzieren. Amazon konterte in seiner Antwort, dass „App Store“ ein gängiger Ausdruck ist, der einen "Ort zum Kaufen von Apps" bedeutet. Apple beantragte das Gericht auf einstweilige Anordnung, Amazon von der Verwendung des Namens "App Store" auszuschließen, aber im Juli 2011 lehnte man Apples Antrag ab. Nach weiteren Bemühungen ließ Apple im Juli 2013 die Klage fallen.
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