Generalüberholt

Sammelklage, weil AppleCare+ angeblich mehr verspricht als hält

In den USA ist nun eine Sammelklage gegen Apple eingereicht worden. Sie kritisiert die erweiterte Garantie AppleCare+ des iPhone-Herstellers. Die Kläger behaupten, das Unternehmen aus Cupertino würde die Versprechung nicht einlösen, die es bei Austauschgeräten macht. Ein generalüberholtes Austauschprodukt würde nicht dem Wert des ursprünglichen Geräts entsprechen.

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Apple sieht sich erneut einer Klage wegen seiner Garantiebedingungen ausgesetzt. Diesmal handelt es sich um eine Sammelklage in Kalifornien, in den USA. Als Initiatoren derselben werden Vicky Maldonado und Joanne McRight genannt. Ihnen haben sich weitere Apple-Nutzer angeschlossen.

AppleCare+ hält Versprechung nicht

Bemängelt wird von den KlägerInnen, dass Apple im Rahmen des Austauschprogramms nicht jedesmal ein Gerät liefern würde, das äquivalent zu einem neuen in puncto Leistung und Verlässlichkeit ist.

Beide Hauptklägerinnen wollen generalüberholte Geräte als Austauschgerät von Apple bekommen haben, nachdem sie ihre eigenen zur Reparatur abgaben. Sie beklagen, über diesen Umstand nicht informiert worden zu sein, als sie den AppleCare-Vertrag unterzeichneten. Zudem soll das Ersatzgerät Maldonados nicht äquivalent zu einem Neuprodukt gewesen sein.

Was ist äquivalent und was neu?

Gestritten wird auch über eine Wort-Definition und zwar den Term „refurbished“, der aufpoliert bedeutet. Er sei ein Synonym für „reconditioned“, das im Deutschen generalüberholt meint. Apples Wortwahl würde darauf hindeuten, dass es sich um ein Gerät zweiter Hand handele, das modifiziert wurde, nur um den Zweck zu erfüllen, die Garantiebestimmungen zu erfüllen.

Neue Produkte sollten jedoch nicht vorher bereits verkauft worden sein und ausschließlich aus „neuen“ Bauteilen bestehen, argumentieren die Kläger. Maldonado und McRight behaupten, dass man sie durch die Gabe der generalüberholten Geräte um den „Wert“ ihrer ursprünglichen Produkte gebracht habe.

Es ist aus den Gerichtsunterlagen nicht ersichtlich, ob den Klägern angeboten wurde, die Geräte im Apple Store zu reparieren. Grundsätzlich haben Kunden die Wahl, können die Reparatur abwarten und müssen kein Austauschgerät akzeptieren.

Unter dem Strich wird Apple in der Sammelklage Vertragsbruch und Bruch der Garantiebestimmungen vorgeworfen.

Zuletzt hatte in einem ähnlichen Fall in den Niederlanden eine Klägerin Recht bekommen. Ihr mussten Gerichtskosten nebst Zinsen erstattet werden und außerdem die Kosten für ein Neugerät.

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