Präzedenzwirkung

Das kann teuer werden: Apple muss kaputtes iPhone durch neues ersetzen

In den Niederlanden gab es jetzt ein Urteil, das Apple teuer zu stehen kommen kann. Denn der iPhone-Hersteller aus Cupertino verlor gegen eine Kundin. Das Unternehmen hätte dieser kein generalüberholtes Gerät bereitstellen dürfen, sondern ein komplett neues. Sie hatte wegen diesem Umstand den Weg vor ein Gericht gesucht. Die Entscheidung könnte wegen ihrer Präzedenzwirkung für den Anbieter teuer werden.

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In manchen Ländern, in denen Apple Hardware anbietet, geht der Hersteller hin und bietet Kunden für ein kaputtes ein Austauschgerät an, statt es zu reparieren. Das ist jedoch nicht in jedem Fall neu.

In den Garantiebedingungen für die einjährige Garantie und den erweiterten Bedingungen für AppleCare+ gibt es manchmal den Hinweis, dass dem Kunden neben neuen Geräten solche angeboten werden, die in Leistung und Verlässlichkeit „äquivalent“ seien.

Niederländerin klagt wegen generalüberholtem iPhone 6 Plus

In den Niederlanden hat Apple diese Praxis in jedem Fall betrieben. Denn dort wurde das Unternehmen aus Cupertino von einer Kundin verklagt. Sie hatte im Dezember 2014 ein iPhone 6 Plus erworben, das knapp acht Monate später, im August 2015, nicht mehr funktionieren wollte. Die Service-Mitarbeiter entschieden, statt das Gerät zu reparieren, ihr ein Austauschgerät zu geben. Dabei handelte es sich jedoch nicht um ein brandneues Smartphone, sondern lediglich ein generalüberholtes Modell.

Urteil könnte teuer werden für Apple

Der Kundin war das nicht gut genug, sie wollte ein neues iPhone 6 Plus haben. Sie klagte und bekam nun in Amsterdam von einem Richter Recht. Das konkrete Urteil in diesem Fall wird für Apple teuer: Der Hersteller muss der Kundin den Kaufpreis in Höhe von 799 Euro zurückerstatten, nebst Zinsen, und außerdem die Anwaltskosten tragen.

Apple kann das sicherlich verschmerzen, doch in erster Linie könnte das Urteil dafür sorgen, dass andere Kunden ebenfalls versuchen werden, auf das Aushändigen eines komplett neuen Geräts zu klagen. Möglich, dass der iPhone-Anbieter sich sogar auf politischen Druck einstellen muss, der dann zu einer Änderung seiner Garantiebedingungen führt. So geschehen im Jahr 2011, als Behörden in Südkorea Auflagen machten. Daraufhin wurden die Garantiebedingungen so abgeändert, dass Kunden im Land im ersten Monat nach dem Kauf in jedem Fall ein neues, statt ein generalüberholtes Gerät erhalten müssen.

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Finde ich gut. Zumindest im Zusammenhang mit Apple Care+. Ich zahle ja gutes Geld dafür und dafür möchte ich auch im Falle eines Falles ein nagelneues Gerät. Ich hatte den Fall zum Glück bisher nur einmal. Der Mitarbeiter war nett, der Tausch ging innerhalb von 2 Tagen und das Gerät sieht in der Tat makellos aus. Aber ein kleines, mulmiges Gefühl bleibt doch beim Gedanken daran, dass es eben doch kein neues Gerät sein könnte und es aus diesem Grund irgendwann die Krätsche macht. Andererseits könnte das natürlich auch dem Betrug Tür und Tor öffnen. Dann tausche ich kurz vor dem Ablauf der Apple Care Zeit noch einmal das Gerät und kann es dann tatsächlich als Neu verkaufen. Ob das allerdings tatsächlich so oft vorkommt...

Meine Ansicht ist es auch, dass man natürlich ein neues Gerät bekommt und keine "Reparaturbastelei".
Vor allem wenn man Apple Care hat. Mit diesem hat man sowieso die Herstellungskosten eines solchen Gerätes bereits bezahlt.
Mir wurde auch mal ein 5s ausgetauscht, wegen des Lautstärketasten Problems. Ob das neu oder refurbished war, war schwer zu sagen... es wurde zwar aus einem Karton entnommen und hatte alle Folien dran usw. aber es war keine verkaufsübliche Schachtel... ich nehme allerdings an, dass für einen Neugeräteaustauschpool eine günstigere Industrieschachtelvariante produziert wird.
Wie auch immer... das Ding sah absolut unbenutzt aus und funktionierte prima.

Dann wird Apple die Geräte eben auf Wunsch reparieren, das dauert dann ggf. ein paar Tage. Der Austausch ist ein guter Service, um Wartezeiten zu vermeiden.

Wo auf der Welt hat man im Garantiefall Anspruch auf ein neues Gerät - nirgends?

Ich möchte auch gern ein neues Auto, wenn meines kaputt geht!

Beim Vebrauchsgüterkauf hat der Kunde im Gewährleistungsfall nach seiner Wahl Anspruch auf Nachbesserung (Reparatur) oder Nachlieferung (Neugerät). § 439 BGB. Entsprechende Regeln gibt's meines Wissens in ganz Europa.

Leider nicht ganz richtig, er hat Anspruch auf Beseitigung des Mangels oder auf Lieferung einer mangelfreien Sache, die muss nicht zwangsläufig neu sein, kann also auch ein anderes überholtes Gerät sein

Nach dem BGB in Deutschland hat der Händler ein
1. Recht auf Nachbesserung am defekten Produkt.
2. Sollte diese nicht möglich sein, kann er ein Neues Gerät als Austausch anbieten.
3. Sollte das auch nicht möglich sein, so kann es zu einer Wandelung des Kaufvertrages verlangen und erhält folglich sein Geld zurück.

Ein Anrecht auf ein neues Produkt besteht jedoch zunächst nicht.

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