Apple klärt auf

Apple Produkte und gesetzliche Gewährleistung in der EU

Garantie, Gewährleistung, AppleCare Protection Plan: Mit mindestens einem der drei Begriffe wird man spätestens dann konfrontiert, wenn der Mac, das iPhone, der iPod, das iPad sowie jedes andere Apple-Produkt nicht mehr sachgemäß funktioniert. Doch während König Kunde kaum den Unterschied erkennen kann, nutzt „Kaiser“ Apple die Gelegenheit, unwissenden Kunden den AppleCare Protection Plan aufzuschwatzen. In Italien kostete Apple diese Praxis nun 900.000 Euro Strafe. Vermutlich einer der Gründe, wieso Apple auf einer eigens eingerichteten Webseite über die drei Begrifflichkeiten aufklärt.

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So erklärt Apple, dass nur die Garantie und der AppleCare Protection Plan für Fehler aufkommen, die erst nach dem Kauf auftreten. Die gesetzliche Gewährleistung greift nur dann, wenn der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war. Außerdem soll sich Apples kostenpflichtiges Service-Paket von der Gewährleistung und der Garantie durch Bring-in- oder Einsende-Service sowie einen Express-Austauschservice für iPad und iPhone unterscheiden. Auch den dreijährigen Telefonsupport außerhalb der ersten 90 Tage nach dem Kaufdatum gibt Apple nur gegen Bares.

Weitere Informationen sollen die Kunden im Netz der Europäischen Verbraucherzentren erhalten. Doch auch Apple schildert weitere Unterschiede in einer Tabelle:

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Hatte noch nie einen Protection Plan. Mein iPad hatte mal ein Problem mit dem Display, da war es etwas mehr als 1 Jahr alt. Wurde dennoch binnen 2 Tagen gegen ein neues getauscht. Mein 27" iMac ist jetzt 2.5 Jahre alt. Vor kurzem ist mir die bekannte "Wolkenbildung" aufgefallen, die das Panel wohl verursacht. Angerufen, zum Service Provider gebracht. Binnen 2 Tage wurde auf Kulanz ein neues Panel eingebaut. Wenn's um Service geht, hab' ich bisher nur gute Erfahrungen mit Apple gemacht.

Ich nicht. Mein MacBook Pro leidet an dem mysteriösen "Black Screen of Death"-Problem. LogicBoard sollte ausgetauscht werden, bis jetzt weigert sich Apple die Kosten für den Umtausch zu übernehmen. Ich bin etwas über einem Jahr gewesen im Oktober. Lächerlich.

Warum ist es lächerlich?

Kannst DU denn nachweisen dass der Fehler bereits beim Kauf bestanden hat? Wenn JA, dann ist du volle Gewährleistungsansprüche. Wenn NEIN, selber schuld dass du keinen Protection Plan gekauft hast.

"Wenn NEIN, selber schuld dass du keinen Protection Plan gekauft hast."

Ohne worte...

Wenn man ein Notebook im normalen Rahmen nutzt sollte es deutlich länger halten als ein zwei Jahre. Dann frag ich mich auch was es bei einem defekten Logic Board nachzuweisen gilt...

Ich persönlich hatte noch keine Probleme mit meinem Macbook oder iMac, aber wenn Apple behauptet so Qualitativ hochwertig zu sein versteh ich nicht wieso sie das nicht gleich mit zwei oder drei Jahren Garantie untermauern statt dafür ihren Kunden nochmal Geld aus der Tasche zu ziehen.

Sei doch einfach froh dass sie überhaupt eine Garantie geben! Denn sie MÜSSEN ES NICHT!

Hast Du das Teil überhaupt bei Apple gekauft? Sonst sind die nicht Dein Vertragspartner, und Du kannst keine Gewährleistungsansprüche geltend machen sondern Dich nur auf die Werksgarantie berufen. Die kann Apple so ausgestalten, wie sie es wollen.

Das ist natürlich wunderbar für Dich. Ich habe im Laufe der Jahre 6 Macbook Pros gekauft, keines davon war ok. Entweder bei Lieferung schon ein Problem und / oder defekt nach einiger Zeit, auch nach der Garantiezeit...

Service war meist ok, Qualität ist leider immer noch oft mangelhaft...

Das Problem ist doch nicht Apple sondern der Bürger. In diesem Falle zwar in Italien aber bei uns ist es auch nicht besser.

Mindestens 90% der Deutschen kennen nicht den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung und von den 10% die über bleiben wissen mind. 5% nicht, dass es bei der Gewährleistung nach sechs Monaten eine Beweisumkehr gibt.

Apple verkauft mit dem Apple Care Protection Plan kein Hexenwerk und auch keinen Service der schon vom Gesetz abgedeckt ist.

Wo ist also das Problem?

Es ist doch ein Witz, wenn man verklagt werden kann weil sich der Kunde nicht über ein Produkt welches er kauft informiert. Jeder Mitarbeiter klärt einen über den Service vom ACPP auf. Wenn ich in einen Laden gehe und eine Waschmaschine kaufe kann ich ja auch nicht den Hersteller verklagen weil ich darin keine Fritten machen kann.

An das mit den Fritten hatte ich ja garnicht gedacht ... bin dann mal eben weg ...

@Gast 19:09
wo das Problem ist ?- bei der Beweislastumkehr natürlich !
Es ist faktisch u. praktisch unmöglich nachzuweisen das ein
Mangel der erst nach einem Jahr Wirkung zeigt schon bei der Auslieferung bestanden hat ..

Aber dann ist doch nicht Apple der böse Mann sondern das Verbraucherrecht !?!?! Bei der Sony PlayStation hat man auch nur ein Jahr Garantie und somit die gleichen Probleme nach sechs Monaten. Wenn es einen stört kann man das Problem jedoch mit dem Kauf des ACPP lösen und hat dann MEHR Sicherheit und MEHR Service. Denn Produkte mit zwei Jahren Garantie haben i.d.R. bereits nach sechs Monaten keine Anspruch mehr auf einen neuen Akku, da dieser ein Verschleißteil ist. Beim ACPP für das iPhone bekommt man auch kurz vor Ende der verlängerten Garantie einen neuen Akku kostenlos! Es ist also nicht nur eine einfache Garantieverlängerung sondern auch "Erweiterung".

Aber wenn sie nicht wäscht, dann schon, Du Depp!

Die Friteuse?

Ein Depp ist, wer nicht versteht worum es eigentlich geht!

Ganz normale Sache bei Versicherungen.
Erst nachdenken, dann abschliessen.
Wozu gibt es sonst das Internet als Informationsquelle?
Wikipedia hat es bestimmt gewusst.

Blackscreen of death? Ist das das wo der Bildschirm nicht mehr an geht, wenn man den Mac aus dem Ruhezustand holt?

Nein, dann hast Du vergessen den Stecker einzustecken oder einzuschalten.

Ich kaufe generell keine Produkte mehr, die nur 1 Jahr Garantie haben, außer durch Amazon.
Ich verstehe all diese Apple Fanboys nicht, die diese "beschränkte" Garantie noch verteidigen. Was ist schlecht daran ,wenn der Kunde länger Anspruch auf Garantie hat ? Wenn ich Aktien von Apple hätte, ok aber sonst ist es nichts weiter als dämliches Fanboytum.

bla bla bla...

Apple-Lemminge!

Garantie ist eine FREIWILLIGE Leistung des Herstellers und somit hat der Kunde keinen Anspruch auf Garantie!!! Der Endverbraucher hat allerdings eine 2-Jährigen Anspruch auf GEWÄHRLEISTUNG das durch das EU-Recht vorgegeben ist!!!

Weist ein Produkt einen Mangel auf, der innerhalb der ersten 2 Jahren ist, hat der Kunde das Recht auf NACHBESSERUNG (Reparatur) und zwar kostenlos!

Dabei ist zu beachten, das ein Fehler in den ersten 6 Monaten ab Kaufdatum der Verkäufer das Gegenteil beweisen könnte, und das können die Verkäufer in der Praxis meistens nicht!
Nach 6 Monaten muss der Kunde beweisen, das ein Fehler ab dem Kauf bereits vorlag und nicht durch Eigenverschulden entstanden ist - Beweislastumkehr!

Ob ein Verkäufer Garantien gibt, ist freiwillig. Gibt er jedoch ein solches Garantieversprechen ab, dann muss er sich später daran festhalten lassen. Der Verkäufer haftet unabhängig von der gesetzlichenGewährleistung aus der gegebenen Garantie. Er kann auch auf diese Garantie hin eigenständig verklagt werden. Einschränkungen können sich nur aus den bei Verkauf geltenden Garantiebedingungen ergeben. (z.B. Gilt nicht bei unsachgemäßer, artfremder Verwendung, bei mutwilliger Zerstörung usw.)

"Mängel die bei Übergabe an den Kunden vorhanden sind"
Das ist wieder Irreführung. Jetzt denkt jeder wenn sein Gerät bei Kauf funktionierte und nach 1,5 Jahren z.B. Das Display nicht mehr angeht, dann ist das kein Gewährleistungsfall.
Der Mangel kann eine fehlerhafte Lötverbindung sein, die schon bei Übergabe fehlerhaft war. Die AUSWIRKUNG sieht man aber erst nach 1,5 Jahren. Dies ist dann aber ein ganz klarer Gewährleistungsfall.

Nur beweisen dass der Fehler von Beginn an im Produkt war wird man nicht können...

Für hohe Werte lohnt sich der ACPlan m.E., also alles was über 1000 Euro liegt.

Es ist gut, dass Apple ein wenig mehr über die Gewährleistung aufklären muss. Nur hoffe ich, dass auch der Apple-Support künftig besser über das deutsche Gewährleistungsrecht informiert ist. Leider habe ich mehrfach erleben müssen, dass Kunden bei Mängeln innerhalb des ersten Halbjahres nach dem Kauf im Apple-Online-Store nur eingeschränkten Support erhalten haben, weil kein ACPPlan abgeschlossen war. Das deutsche Gewährleistungsrecht wird bewusst missachtet. Nach § 439 Abs. I BGB liegt das Wahlrecht bezüglich der Nacherfüllungsmöglichkeiten (Neulieferung oder Mangelbeseitigung) bei einem Mangel beim Käufer. Es ist nur eingeschränkt, wenn die Art der Nacherfüllung nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Bei einem Freund hat sich nach nur 4 Monaten innerhalb des 27" Apple-Monitors die schwarze Displayfolie abgelöst. Daher musste das komplette Display getauscht werden. Auf Grund des hohen Preises des Apple-Monitors verlangte er von Apple gewährleistungskonform ein Neugerät und eben keine langwierige Reparatur. Apple lehnte dieses rechtmäßige Verlangen ab. Der Tausch in ein Neugerät erfolgte erst nachdem Rechtsanwälte eingeschaltet und die Apple-Rechtsabteilung einbezogen wurden. Als begeisterter Apple User finde ich diese Support-Praxis nicht akzeptabel. Das deutsche Gewährleistungsrecht ist definitiv schlechter als die Vollgarantie im Rahmen des ACPPlans, wenn nach den ersten 6 Monaten Mängel auftreten. Aber bei frühzeitig auftretenden Mängeln muss Apples Support auch ohne ACPPlan tätig werden.

@Gast, 10:59
http://www.youtube.com/watch?v=V-SJQdREDKM

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