Es ging um den Vorwurf, das Wettbewerbsrecht verletzt zu haben: Das Bundeskartellamt ermittelte gegen Audible und Apple wegen Absprachen im Bereich Hörbücher. Mittlerweile wurden die Klauseln gestrichen, die zu Unmut führten.
Ende 2015 wurden Ermittlungen aufgenommen, bei denen es um Vertragsbedingungen ging, die nach Angaben des Amtes „den exklusiven Bezug von digitalen Hörbüchern für den Download-Shop iTunes-Store durch Apple von Audible und die Nichtbelieferung anderer digitaler Musikplattformen als iTunes durch Audible“ regelten. Es handelte sich also nicht um Vertragsbedingungen zwischen Apple und seinen Kunden sondern zwischen Hörbuchlieferant und Hörbuchverkäufer - und das hätte durchaus (im Bezug auf die Preise) zum Nachteil der Wettbewerber sein können.
Diese hatten sich auch beschwert. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hatte sich an das Kartellamt gerichtet. Außerdem bekrittelte der Verein, dass Amazon denVerlagen unzumutbare Bedingungen für den Vertrieb von Hörbüchern diktiert habe.
Insomnia: Thriller (Bobby Dees ermittelt 2)
„Die Exklusivvereinbarung betraf die Absatzmöglichkeiten von Hörbuchverlagen, denen insbesondere im Bereich digitaler Hörbücher kaum alternative Absatzmöglichkeiten neben Audible zur Verfügung standen“, so Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, laut einer Pressemitteilung.
Die Exklusivklauseln zwischen Amazon und Apple sind mittlerweile Geschichte.
Diskutiere mit!
Hier kannst du den Artikel "Hörbücher: Amazon und Apple nicht mehr so eng" kommentieren. Melde dich einfach mit deinem maclife.de-Account an oder fülle die unten stehenden Felder aus.
Die Kommentare für diesen Artikel sind geschlossen.