Das US-amerikanische Justizministerium versucht derzeit Apple dazu zu zwingen ein verschlüsseltes iPhone zu entsperren. Apple musste deshalb nun vor einem Gericht angeben, warum sich das Unternehmen weigert, das Gerät des Verdächtigen zu entschlüsseln.
In Apples schriftlicher Stellungnahme, die offenbar der Nachrichtenagentur Reuters vorliegt, gibt Apple wie erwartet an, dass es keine Geräte entschlüsseln kann, auf denen iOS 8 oder iOS 9 läuft. Die Verschlüsselung sei zu stark um sie zu brechen. Außerdem habe Apple darauf verzichtet eine Hintertür in das Betriebssystem oder in die Hardware seiner Geräte einzubauen. Es gäbe deshalb keine Möglichkeit, das Gerät ohne den Passcode zu entschlüsseln.
Das Unternehmen aus Cupertino verriet, dass auf rund 90 Prozent der aktiven iOS-Geräte die Betriebssystem-Versionen iOS 8 oder iOS 9 installiert sind. Die anderen 10 Prozent, auf denen noch eine ältere iOS-Version läuft, kann Apple offenbar entschlüsseln. Da es sich bei dem in Frage kommenden Gerät um ein iPhone mit einem älteren Betriebssystem handelt, hat Apple jedoch den zuständigen Richter darum gebeten, diese Entschlüsselung nicht anzuordnen. Apple sieht keine rechtliche Grundlage für dieses Vorgehen des US-Justizministeriums. Außerdem wäre es geschäftsschädigend, wenn das Unternehmen einfach so dazu aufgefordert werden könne, Geräte zu entschlüsseln.
Theoretisch könnten US-Sicherheitsbehörden über spezielle, geheime Gerichte Apple zur Entschlüsselung zwingen und Apple dürfte sich dazu nicht einmal öffentlich äußern, ohne sich strafbar zu machen. Allerdings ist dies nur in Situationen erlaubt, in denen es um die nationale Sicherheit geht. Zwar steht der Verdacht im Raum, dass diese geheimen Gerichte ihre Zuständigkeit sehr großzügig auslegen. In diesem Fall ist jedoch bekannt, dass es um ein reguläres Verbrechen und nicht um die nationale Sicherheit der USA geht.
Der zuständige Richter wird sich voraussichtlich bis zum Ende des Monats entscheiden. Sollte er gegen Apple urteilen, könnte dies ein neuer, gefährlicher Präzedenzfall werden. Unternehmen müssten dann auf bloßen Zuruf von Behörden Geräte entschlüsseln, sofern dies technisch möglich ist.
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