Stundungsmöglichkeiten

Coronakrise: Bezahlung von Telekom-Rechnung darf ausgesetzt werden

Bis zum 30. Juni 2020 müssen Internet- und Telefonrechnungen von Personen, die wegen Corona in Geldnot geraten sind, vorerst nicht bezahlt werden. Gekündigt werden darf ihnen nicht. Geschenkt gibt es aber auch nichts.

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Die Coronakrise hat eine beispiellose Änderungswelle von Gesetzen erforderlich gemacht – unter anderem müssen diejenigen, die in Geldnöte geraten sind, ihre Rechnungen für Telekommunikation vorerst nicht bezahlen. Das heißt aber nicht, dass die Rechnung null und nichtig ist – im Gegenteil. Sie muss am 30. Juni 2020 vollständig nachbezahlt werden. Es geht also nur um einen Zahlungsaufschub. Dennoch könnte das Gesetz dafür sorgen, dass einige Menschen etwas besser über die Runden kommen und ihnen wichtige Dienste nicht abgeschaltet werden.

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Das geht aus dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie hervor. Dieses Gesetz wurde am 27. März 2020 im Bundesrat beraten und angenommen. Es gilt erst nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.

Mit dem Gesetz soll allen geholfen werden, die sich sonst Teile von Grundversorger-Dienstleistungen nicht mehr leisten könnten – dazu zählt natürlich nicht nur die Telekommunikation, sondern auch Strom, Gas und Wasser. Das Gesetz ist erst einmal bis zum 30. Juni 2020 befristet, kann aber einmalig bis zum 30. September 2020 verlängert werden.

Im Bezug auf Mietverträge untersagt das neue Gesetz Vermietern, einen Mietvertrag vor dem 1. Juli 2022 zu kündigen, wenn der Grund ausstehende Mieten zwischen dem 1. April 2020 und dem 30. Juni 2020 sind, so das Bundesjustizministerium. Diese werden natürlich ebenfalls nur gestundet und müssen nachbezahlt werden. Verzugszinsen sind nach Ablauf der Stundung ebenfalls zu entrichten. In allen Fällen muss sich der Verbraucher oder der Mieter oder Pächter von Geschäftsräumen und Grundstücken auf sein Leistungsverweigerungsrecht berufen und belegen, dass er vorübergehend wegen der Corona-Krise nicht zahlen kann.

Mietaussetzungen von Großkonzerne wie Adidas, Deichmann oder H&M in der Kritik 

Einige Großkonzerne nutzen das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie bereits zur Aussetzung der Miet- und Nebenkostenzahlungen an die Vermieter ihrer Ladenflächen, was den Unternehmen massive Kritik eingebracht hat. Mittlerweile gibt es sogar Boykottaufrufe gegen Adidas.

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