Datenschutz für EU-Bürger

Apple vs. US-Regierung: Datenschutz-Urteil wird Auswirkungen auf deutsche Nutzer haben

Gegen Ende dieses Monats wird ein US-Richter eine Entscheidung fällen, die den Schutz privater Daten vor US-amerikanischen Sicherheitsbehörden massiv beeinflussen könnte. Im Idealfall wird mit dem Urteil das Recht privater Unternehmen wie Google, Apple und Microsoft gestärkt, die persönlichen Daten der Nutzer nicht herausgeben zu müssen – auch wenn dies technisch möglich wäre. Dies hätte auch Konsequenzen für die Daten europäischer Kunden US-amerikanischer Unternehmen.

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In den USA steht eine Gerichtsentscheidung zum Schutz persönlicher Daten auf einem Smartphone vor US-amerikanischen Sicherheitsbehörden an. Ein Richter namens James Orenstein wird eine möglicherweise wegweisende Entscheidung treffen, die auch den Schutz der Daten europäischer Bürger vor US-Sicherheitsbehörden beeinflussen wird.

Die US-Regierung fordert von Apple das iPhone eines Verdächtigen zu entschlüsseln, das mit Apples Verschlüsselungsprogramm komplett verschlüsselt ist. Bei neueren Geräten, auf denen das Betriebssystem iOS 8 oder iOS 9 läuft, ist diese Entschlüsselung Apple zufolge technisch nicht möglich. Die Verschlüsselung ist zu stark um geknackt zu werden und Apple speichert eigenen Angaben zufolge die Schlüssel nicht auf eigenen Servern. Die Schlüssel liegen ausschließlich auf den Geräten der Nutzer. Unter anderem das FBI fordert von Apple deshalb Hintertüren einzubauen, die die komplette Verschlüsselung aber auch für Kriminelle verwundbar machen würde.

Je nachdem wie die Entscheidung von Richter Orenstein ausfällt, könnte diese Forderung bald obsolet sein. Denn es ist für Apple technisch möglich, die Verschlüsselung des in diesem Fall behandelten iPhones aufgrund des veralteten Betriebssystems zu umgehen. Die US-Regierung glaubt, dies von Apple einfordern zu können, da es einen Präzendenzfall aus den 1970er-Jahren gibt: Damals musste die New York Telephone Company Daten zu einem Nutzer herausgeben. Orenstein hat jedoch durchblicken lassen, dass die Fälle nicht vergleichbar seien. Bei der New York Telephone Company habe es sich um eine öffentliche Einrichtung gehandelt, während Apple ein durch und durch privates Unternehmen sei. Als privates Unternehmen habe Apple das Recht, den Datenschutz seiner Nutzer uneingeschränkt zu gewährleisten. Die Konsequenz wäre, dass Apple, genau wie auch Microsoft oder Google, nicht zur Herausgabe der Daten der Nutzer gezwungen werden kann – auch wenn dies technisch möglich wäre.

Apple muss bis zum 15. Oktober eine Stellungnahme bei Gericht einreichen. Am 22. Oktober können beide Seiten des Rechtsstreits ihre Argumente mündlich vortragen. Einige Tage später wird eine Entscheidung des Richters erwartet.

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