Apple vs. EU: Apple hat nicht nur einen App Store, sondern mehrere
Apple wird mehr und mehr unter Druck gesetzt. Vor allem die EU möchte hier stark eingreifen und die Unternehmen regulieren. Dazu soll der Digital Markets Act, kurz DMA, dienen. Während Apples Nachrichtendienst iMessage wohl nicht unter die EU-Verordnung fällt, sieht sich Apple dennoch mit einer Öffnung von iOS für Drittanbieter-Stores konfrontiert.
Apple wird die marktbeherrschende Stellung vorgeworfen, da jeder Entwickler über den App Store gehen muss, um Kunden Apps bereitstellen zu können. Gleiches gilt auch für die In-App-Bezahlung. Laut den Nutzungsvereinbarungen müssen hier Entwickler zwischen 15 und 30 Prozent des Umsatzes an Apple weiterleiten, was in den meisten digitalen Stores Standardwerte darstellt. Dies ist der EU ein Dorn im Auge, sodass Apple eigentlich nur noch bis April 2024 Zeit hat, um auch Drittanbieter-Stores zu zulassen. Laut Reuters soll sich Apple nun dazu in einer Anhörung geäußert haben.
Apple hat mehrere App Stores und nicht nur einen
Apple zufolge ist es wichtig zu betonen, dass das Unternehmen nicht nur den App Store betreibt, sondern die App Stores. Es ist nicht nur ein digitaler Shop vorhanden, sondern man stellt für Plattformen wie das iPhone, iPad, den Mac, Apple TV und die Apple Watch jeweils eigene Lösung bereit:
Die Europäische Kommission machte „wesentliche sachliche Fehler und kam zu dem Schluss, dass die fünf App Stores des Antragstellers ein einziger Kernplattformdienst sind“, sagte Apple in seinem Plädoyer vor dem in Luxemburg ansässigen Gericht, dem zweithöchsten Europas.
Das Unternehmen sagte in seiner Argumentation vor dem EU-Wettbewerbsvollstrecker, dass es fünf App Stores auf iPhones, iPads, Mac-Computern, Apple TVs und Apple Watches betreibt, von denen jeder Apps für ein bestimmtes Betriebssystem und ein bestimmtes Apple-Gerät verteilt.
Jedes Betriebssystem hat einen eigenen App Store
Apple argumentiert damit, dass für jedes Gerät ein eigener Store bereitsteht. Zwar mag dies plausibel sein, aber insgesamt dürfte dies für die EU-Kommission keinen Unterschied machen, da die App-Stores für iPhone und iPad mittlerweile riesige Ausmaße erreicht haben. Der Mac App Store sollte ohnehin kein Problem haben, da man hier schon jetzt Anwendungen von Webseiten herunterladen und installieren kann, ohne den Weg über den Store gehen zu müssen. Es bleibt dennoch spannend, wie entschieden wird und wie Apple versuchen wird, sich gegen den DMA zu verwehren.
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass sich für die meisten Nutzer kaum etwas ändern wird, da sie Apple mehr Vertrauen als Drittanbietern und die Stores eher ein Nischen-Dasein führen werden. Allerdings ist auch sicher, dass einige große Anbieter wie etwa Spotify oder Epic Games zukünftig nur noch außerhalb von Apples Store aktiv sein und Nutzer damit zur Verwendung einer externen Lösung zwingen könnten. Für kleine Entwickler dürfte dies jedoch keine Option sein, da hierdurch die Sichtbarkeit geringer ausfallen dürfte und auch Apples Unterstützung eher unwahrscheinlich ist.
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Ich hoffe die EU scheitert mit diesem Vorhaben. Mehr als kommunistisch sehe ich diese Eingriffe in Unternehmen. Es gibt einen Grund warum Menschen sich für Apple entscheiden und die Sicherheit ist ein Grund davon!
Man kann sich doch frei entscheiden welches Angebot man annimmt am Markt der Betriebssysteme.
Naja, man könnte aber auch einfach andere AppStores zulassen. Dann kann jeder selbst entscheiden welchen er nutzen will. Wer nur dem Apple AppStore vertraut, nutzt halt nur diesen.
Wenn andere Apps die Vorgaben von Apple nicht mehr einhalten müssen, können diese Apps die Nutzer:innen ebenso mit schadhafter Software befallen, welche ihrer Meinung nach nur den „echten Store“ nutzen.
Danach will die EU auch iMessage unterwandern.
Wer sich ein iPhone nicht leisten will, der soll mit einem anderen Betriebssystem und einem anderen Mobiltelefon glücklich werden. Als Unternehmer sollte ich das Recht haben, mein Portfolio so anzubieten, wie ich es will.
Dem stimne ich vollkommen zu! Danke für die sehr gut beschriebene Begründung.