Wie die Berner Zeitung berichtet, war Apples Vertreter auf der Messe davon jedoch weniger begeistert.
Das von der Mobiliar ausgegebene Gerät hat erstaunliche Ähnlichkeit mit dem Vorgänger des aktuellen iPod shuffle. Abgesehen von der Farbe gleichen sich die beiden aufs Haar. Daher sei man auch in Apples Rechtsabteilung intensiv damit beschäftigt, verschiedene Klagemöglichkeiten gegen die Mobiliar zu prüfen. Ein Professor für Wirtschaftsrecht wies gegenüber der Berner Zeitung darauf hin, dass der Versicherer selbst kaum Repressalien zu befürchten habe.
"Apple kann höchstens gegen den Schweizer Lieferanten oder gegen den Hersteller erfolgreich klagen", so Peter V. Kunz. Das Versicherungsunternehmen sei als Verteiler sicher vor Inanspruchnahme durch Apple. Hierzu kämen vier verschiedene Wege in Betracht:
1. Das Urheberrecht
Urheberrechtlich sei interessant, ob ein Nichtberechtigter die Leistung eines Dritten unerlaubt als seine Übernommen hat. Apple könnte als vorbringen, dass der Hersteller der Imitate sich der bereits bestehenden Umsetzung in Form des iPod shuffle für seinen Nachbau bedient habe.
2. Das Patentrecht
Etwas spezieller komme das Patentrecht zum Tragen, wenn nichtlizensierte Technologien in der Nachbildung zum Einsatz kommen. Angenommen, Apple hätte ein Patent auf den USB-Anschluss am iPod shuffle, dürfte niemand ohne explizite Erlaubnis einen solchen Anschluss verwenden.
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Trotzdem komisch: Die Mobiliar ist eine Genossenschaft, also nicht gewinnorientiert. Die Gewinne werden in Form von Rabatten an Kunden zurückgezahlt. Sie HÄTTEN das Geld ohne weiteres, um Originale zu kaufen. Vom Eindruck von Imitaten rede ich gar nicht erst...
p.s. «Abgesehen von der Farbe gleichen sich die beiden aufs Haar.» ist hoch gegriffen. Die Button-Anordnung ist anders und mit dem ProductRED Shuffle ist die Farbe auch offiziell zu haben.
Das Teil heißt "Axxion AMP-210" und wird für um die 20 Euro verkauft. Er gleicht dem alten Shuffle fast aufs Haar. Nur das Bedienteil ist um 90 Grad gedreht angeordnet.