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Grundsteuer-Erklärung mit WISO Grundsteuer ­erledigen

Eine Gesetzesnovelle nimmt alle Grund-Eigentümer:innen in die Pflicht. Sie müssen bis zum 31. Oktober dieses Jahres eine Grundsteuer-Erklärung abgeben. Wir erklären die Hintergründe und beschreiben das Vorgehen mit der Software WISO Grundsteuer.

Von   Uhr
6 Minuten Lesezeit

Für Eigentümer:innen von bebauten und unbebauten Grundstücken ist die Grundsteuer eigentlich ein Routinethema. Viermal im Jahr bittet die Gemeinde um die Überweisung eines bestimmten Betrags. Diese Grundsteuer ist nach der Gewerbesteuer die wichtigste Einnahmequelle einer Gemeinde und dient unter anderem zur Finanzierung von Infrastruktur. So sorgen die regelmäßigen Zahlungen der Grund-Eigentümer:innen dafür, dass vor Ort unter anderem Abwasserkanäle, Straßen und Radwege sowie Kindertageseinrichtungen und Stadtteilzen­tren gebaut und unterhalten werden können. In der Vergangenheit teilte die Gemeinde die Höhe des zu überweisenden Quartalsbeitrags für die Grundsteuer einmalig im Grundsteuerbescheid mit. Mit einem Dauerauftrag oder einer Einzugsermächtigung war das lästige Thema erledigt. Doch damit ist es vorbei, denn die Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ändert sich.

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WISO ­Grundsteuer

Preis: 29,95 Euro

Web: www.wiso-grundsteuer.de

Der Wert wird entscheidend

Drei Faktoren spielten und spielen bei der Grundsteuer zusammen: Die Höhe der Abgabe richtet sich nach dem Einheitswert (ab 2025: Grundsteuerwert), der (Grund-)steuermesszahl und dem örtlichen Hebesatz (siehe Kasten). Daran soll sich künftig nichts ändern. Allerdings spielt künftig nicht nur die Fläche, sondern auch der Wert eines Grundstücks eine entscheidende Rolle bei der Berechnung der Grundsteuer. Um den Wert ihrer Fläche zu ermitteln, müssen alle Grundeigentümer:innen Initiative zeigen und den Finanzbehörden zuarbeiten. Es gilt, eine Vielzahl von Fragen zu beantworten und zahlreiche Daten aus unterschiedlichen Quellen zu sammeln. Diese müssen bis zum 31. Oktober 2022 digital per ELSTER an das Finanzamt übermittelt werden. Die Abgabe eines Papierformulars ist nicht vorgesehen. WISO Grundsteuer hilft Grundeigentümer:innen dabei, diese lästige Aufgabe anzugehen, führt durch den Prozess und sorgt dafür, dass die Daten sicher und schnell beim Finanzamt ankommen.

Warum eine Steuerreform?

Bisher wurde der Einheitswert auf der Basis von Werten berechnet, die mehr als 50 Jahre alt sind. Für Grundstücke im Westen Deutschlands galten Kennzahlen aus dem Jahr 1964. Die Besteuerung des Grundstückswertes für Flächen in Ostdeutschland fußte bislang sogar auf Zahlen aus dem Jahr 1935. Die Verwendung dieser alten Kennzahlen ist problematisch, denn die Preise für Grundstücke haben sich, vor allem auch in der jüngeren Vergangenheit, in Abhängigkeit ihrer Lage sehr dynamisch entwickelt: Während Bauflächen in Ballungszen­tren mittlerweile zu aberwitzigen Preisen gehandelt werden, sieht die Entwicklung des Wertes für Eigentümer:innen von Flächen in wenig attraktiven Regionen mitunter gegenteilig aus. Aufgrund dieser ungerechten Grundlage der Besteuerung – für die Neubauvilla in der Stadt fiel bislang mitunter der gleiche Einheitswert an wie für die Ruine mit Blick auf die Autobahn – mahnte das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 eine Reform an.

Welche Daten ­werden für die Grundsteuer-Erklärung benötigt?

Für das Ausfüllen der Grundsteuer-Erklärung werden zahlreiche Daten benötigt. Diese Informationen gehen unter anderem aus dem bisherigen Einheitswertbescheid hervor. Weitere Daten müssen aus einem Grundbuchauszug, der Teilungserklärung, dem Kaufvertrag oder den Bauunterlagen entnommen werden. Diese Daten werden für die Grundsteuer-Erklärung benötigt, wobei WISO Grundsteuer viele Angaben – in vielen Bundesländern beispielsweise den Bodenrichtwert – automatisch ausfüllt:

  • bisheriges Einheitswert-Aktenzeichen
  • Lage des Grundstücks
  • Gemarkung und Flurstück
  • Eigentumsverhältnisse
  • Grundstücksart (also zum Beispiel Wohngrundstück oder Eigentumswohnung)
  • Grundstücksfläche, Wohnfläche beziehungsweise Grundfläche des Gebäudes
  • Nutzungsart
  • Baujahr beziehungsweise Jahr der Kernsanierung
  • gegebenenfalls Nachweis über die Abbruchverpflichtung

Diese Unterlagen müssen nicht zusammen mit der Grundsteuer-Erklärung eingereicht werden. Sollte das Finanzamt Informationen oder Belege benötigen, fordert es diese bei den Eigentümer:innen an. Sie sollten die Belege daher sorgfältig aufbewahren.

Die aktuelle Steuerreform

Als Reaktion auf das Bundesverfassungsgericht verständigten sich Bund und Länder im Jahr 2019 darauf, die Grundsteuer zu reformieren und verabschiedeten ein entsprechendes Gesetz. Dieses soll statt des historischen den aktuellen Wert des Grundstücks berücksichtigen. Die Lage wird zum entscheidenden Faktor. War die Lage in der Vergangenheit stärker nachgefragt, wird die Steuerlast für Eigentümer:innen künftig steigen. Auf der anderen Seite dürfen Eigentümer:innen von Grund in strukturschwachen Gegenden auf eine Entlastung hoffen. Am Ende – so eines der Ziele der Reform – soll die Steuerlast insgesamt jedoch nicht steigen, sondern schlicht gerechter verteilt werden. Zwar konnten sich fast alle Länder auf ein einheitliches Bundesmodell verständigen, allerdings gehen sieben Bundesländer Sonderwege (siehe Kasten). In jedem Fall jedoch sind Grund- Eigentümer:innen in der Pflicht. Sie müssen bis zum 31. Oktober dieses Jahres eine Grundsteuer-Erklärung abgeben, damit die Finanzbehörde eine Neuberechnung vornehmen kann. Dabei hilft WISO Grundsteuer, das sich im Browser auf dem Mac und iPad verwenden lässt. So kann eine auf dem Mac im Browser begonnene Grundsteuer-Erklärung dem iPad fortgesetzt werden. Und auch das vollständige Ausfüllen und Abgeben mit einem iPad ist möglich.

Länder gehen Sonderwege

Das neue Gesetz zur Reform der Grundsteuer enthält eine sogenannte Öffnungsklausel. Sieben Bundesländer machen davon Gebrauch und legen für die Berechnung der Grundsteuer eigene Modelle zugrunde. So unterscheidet das Hamburger „Wohnlagen-Modell“ lediglich zwischen einer „normalen“ und einer „guten“ Wohnlage. Niedersachsen setzt auf ein „Flächen-Lage-Modell“. Hier wirken sich vor allem die Grundstücks- und Gebäudeflächen auf die Höhe der Steuer aus. Bayern will ein „Flächen-Modell“ verfolgen, das wertunabhängig ist. Weitere Sonderwege gehen auch Baden-Württemberg (Bodenwert-Modell) und Hessen (Flächen-Faktor-Modell). Das Saarland und Sachsen wollen ein „Basismodell mit Abweichungen“ umsetzen. WISO Grundsteuer geht aufgrund der Stammdaten der Nutzer:in automatisch den richtigen Weg. Es ist mit der Software allerdings auch möglich, die Erklärung für ein anderes Bundesland abzugeben – wenn beispielsweise ein geerbtes Grundstück sich nicht in dem Land befindet, in dem du selbst wohnst.

Schriftliche Aufforderung zur Online-Abgabe

Im Zuge der neuen Grundsteuer müssen knapp 36 Millionen unbebaute und bebaute Grundstücke sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in Deutschland neu bewertet werden. Die Grund-Eigentümer:innen werden meist schriftlich aufgefordert, eine Grundsteuer-Erklärung abzugeben. Die Frist für die Abgabe ist bereits der 31. Oktober 2022. Wer den Termin grundlos verstreichen lässt, denen drohen monatliche Strafzahlungen. Grundsätzlich muss die Erklärung über ELSTER digital an das Finanzamt übermittelt werden. Auf der Basis der übermittelten Angaben berechnen die Finanzbehörden dann die neuen Abgabenbescheide, die ab dem 1. Januar 2025 gelten. Von diesem Termin ab müssen Grund-Eigentümer:innen die neue Grundsteuer bezahlen.

Drei Faktoren: Wie berechnet sich die Grundsteuer?

Drei Faktoren bilden die Grundlage, aus denen sich die Grundsteuer berechnet, die alle Eigentümer:innen von bebauten und unbebauten Grundstücken viermal im Jahr an ihre Gemeinde zahlen müssen. Diese drei Faktoren sind der Einheitswert, die Steuermesszahl und der örtliche Hebesatz, die miteinander multipliziert werden. 

  • Einheitswert: Dieser Faktor beschreibt den Wert eines Grundstücks. Dabei ist nicht der Kaufpreis entscheidend; er wird stattdessen vom Finanzamt anhand von verschiedenen Daten ermittelt.
  • Steuermesszahl: Hierbei handelt es sich um eine Rechengröße, die gesetzlich festgelegt ist. Die Steuermesszahl variiert nach Art der Immobilie, die auf einem Grundstück steht. 
  • örtlicher Hebesatz: Kommunen legen diesen dritten Faktor der Grundsteuer selbst fest und verwenden ihn unter anderem, um den Zuzug zu steuern. Der Hebesatz gilt für die ganze Gemeinde.

Das dreistufige Verfahren, die Multiplikation der Werte aus Einheitswert, Steuermesszahl und Hebesatz, bleibt mit der Reform bestehen. Allerdings ändert sich durch das Gesetz der Einheitswert, der aus den Angaben der Eigentümer:innen neu festgesetzt wird.

Grundsteuer-Erklärung mit WISO Grundsteuer

Die neue Software WISO Grundsteuer hilft beim Erfassen der notwendigen Angaben für die Grundsteuer. Schritt für Schritt fragt die Anwendung die erforderlichen Daten (siehe Kasten) ab und trägt diese im Hintergrund automatisch in die digitalen Formulare des Finanzamts ein. So ersparen sich Nutzer:innen das Durcharbeiten der komplizierten Dokumente in häufig unverständlicher Steuersprache. Viele Angaben füllt WISO Grundsteuer dabei automatisch aus und die clevere Fehlerprüfung der Software weist darauf hin, wenn Angaben womöglich nicht korrekt sind. Dabei führt die Anwendung auch eine Berechnung der Höhe der neuen Grundsteuer durch. Aufgrund der eingetragenen Daten kümmert sich WISO Grundsteuer automatisch darum, dass das für das jeweilige Bundesland relevante Modell berücksichtigt wird. Die Software ist eine universelle Lösung für alle Betroffenen. Es spielt keine Rolle, ob es sich bei der Erfassung um eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus, ein Eigenheim oder eine Ackerfläche handelt – mit WISO Grundsteuer ist die Erklärung für alle Grundstücksarten schnell erledigt.

Einfache digitale Abgabe

Die Steuerreform sieht vor, dass die Erklärung auf digitalem Weg über ELSTER erfolgen soll. Auch hier nimmt WISO Grundsteuer seinen Nutzer:innen viel Arbeit ab. Über das Modul steuer:Versand, das viele Nutzer:innen der Anwendung WISO Steuer bereits kennen und verwenden, kann WISO Grundsteuer die ELSTER-Abgabe erledigen. Bei der Nutzung von steuer:Versand wird kein ­ELSTER-Zertifikat benötigt, sodass du dich nicht durch die komplizierte ­ELSTER-Webseite quälen musst. Eine Lizenz von WISO Grundsteuer berechtigt zur Abgabe für bis zu drei Grundstückseinheiten. Optional lässt sich der Umfang auf weitere Grundstückseinheiten erweitern.

Nach der Abgabe: Aufpassen!

Geplant ist, dass die Finanzämter die Daten der Grund-Eigentümer:innen so zügig verarbeiten, dass sie diesen im Jahr 2023 den „Grundsteuerwertbescheid“ zukommen lassen. Weiter teilen die Finanzämter den „Grundsteuermessbetrag“ mit. WISO Grundsteuer bietet Möglichkeiten, die enthaltenen Angaben und Daten auf Richtigkeit zu überprüfen. Das ist wichtig, denn die Daten bilden die Grundlage für den „Grundsteuerbescheid“, der Grund-Eigentümer:innen von ihrer Gemeinde im Jahr 2024 zugehen soll und der ab 2025 gilt. Sollten Grundsteuerwertbescheid oder Grundsteuermessbetrag fehlerhaft sein, sollten Eigentümer:innen unbedingt Einspruch erheben, damit keine Nachteile entstehen. Das ist auch deshalb so wichtig, weil ein Widerspruch gegen den finalen Grundsteuerbescheid – selbst wegen eines vom Finanzamt falsch berechneten Grundsteuerwerts – nicht möglich ist. So kann WISO Grundsteuer nicht nur viel Zeit und Stress bei der Erklärung sparen, sondern auch langfristig viel Geld, wenn dem Finanzamt Fehler unterlaufen sein sollten.

Aufpassen beim Immobilien(ver)kauf 

Der Verkauf eines Grundstücks entbindet nicht unbedingt auch von der Grundsteuer-Erklärung. Auch wenn der Verkauf im August 2022 stattfindet, ist für das Finanzamt relevant, wer am Stichtag 1. Januar 2022 Eigentümer:in war. Wird ein Grundstück im Laufe des Jahres 2022 verkauft, müssen trotzdem die alten Eigentümer:innen die Grundsteuer-Erklärung „auf die Verhältnisse zum 1.1.2022“ abgeben.

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Vielleicht sollte erwähnt werden, dass die WISO Software aktuell nur vorbestellbar ist, soll wohl in Kürze verfügbar sein.

Vielleicht sollte man auch erwähnen, dass es ein kostenloses Online-Portal des Bundes gibt (suche nach „Grundsteuererklaerung-fuer-Privateigentum“), das ebenfalls alle Infos abfragt, mit Hilfe und Links zu den notwenigen Angaben, sowie eine weitere kostenlose Seite für den Bodenrichtwert und sogar eine kostenlose Seite für den zu erwartenden neuen Steuersatz. Alles kann dann direkt an das Finanzamt übermittelt werden, online, kostenlos. Und: Es ist 1000 Mal einfacher als eine Steuererklärung.

Das Online-Portal des Bundes funktioniert nicht für alle Bundesländer. Z.B. nicht für Baden-Württemberg.

Habe es bestellt, habe es getestet und bin ehrlich enttäuscht. FINGER WEG! Die haben tatsächlich einfach Elster nachgebaut. Keinerlei sinnvolle Unterstützung, die Ausfüllhilfe ist mehr als dürftig. Da muss man trotzdem die Tutorials von Elster auf Youtube nutzen.

Habe mein Geld zurück gefordert und bin gespannt, wie die reagieren. Außerdem ist das Tool aktuell nicht nutzbar. Seite baut sich ewig nicht auf, dann wird neu geladen und alle Inhalte sind wieder weg.

Bin sowas von angepisst, das hätte auf keinen Fall live gehen dürfen. Zumindest nicht für Geld.

OK, das ist interessant. Magst du das ein bisschen weiter ausführen? Mein Erlebnis heute Morgen war nämlich ein gänzlich anderes. Nicht nur bin ich (zugegeben: mit einer kleinen Besonderheit) kolossal an ELSTER gescheitert, ich habe die Erklärung mit dem WISO-Produkt auch in knapp 10 Minuten easy hinbekommen.
Und zumindest für die Punkte, an denen ich mit ELSTER scheiterte, haben mich die Ausfüllhilfen von WISO auf den richtigen Dreh gebracht – ich habe jetzt aber natürlich nicht alle Ausfüllhilfen durchgelesen und weiß nicht, wo du hängengeblieben bist.

Vielleicht macht mein Bundesland, Schleswig-Holstein, es mir aber auch nur vergleichsweise einfach und dein Fall ist quasi von Haus aus (haha!) komplexer?

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