Wie das Wall Street Journal mit Berufung auf die französische Zeitung Les Echos berichtet, habe die französische Autorité de la Concurrence, die Wettbewerbshüter der Grande Nation, vergangene Woche nicht nur Apples Büros, sondern auch die von Großhändlern und Einzelhändlern durchleuchtet. Im Mittelpunkt stand dabei die Art und Weise, auf die Apple seine Partner beliefert.
Einige unabhängige Händler hatten berichtet, Apple würde seine eigenen Ladengeschäfte bevorzugen und sich damit strafbar machen. Andere Händler solle Apple wiederum dazu verpflichten, große Stückzahlen abzunehmen und das iPhone überdurchschnittlich zu bewerben.
Weder Apple noch die Autorité de la Concurrence haben den Vorfall bisher kommentiert.
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Ich verstehe das nicht.
Bäcker Müller backt Brötchen, die er in seiner Bäckerei verkauft. Einen Teil der Brötchen kauft ihm der Metzger gegenüber ab, um belegte Brötchen anbietet zu können.
Nun sind die Brötchen vom Metzger alle, aber der Bäcker hat auch nur noch wenige und sagt: "ich kann dir heute keine mehr geben, dass ich sonst in meiner eigenen Auslage keine mehr habe."
Und das soll jetzt strafbar sein?
Es wäre also richtiger, wenn der Metzger die Brötchen verkauft, die der Bäcker gebacken hat, der dann aber selbst eine leere Bäckerei hat? Und der Bäcker die Kunden zum Metzger schicken muss, weil der noch Brötchen hat?
Komische Welt!