Der 3 Milliarden US-Dollar schwere Zukauf von Beats Electronics durch Apple hat damit eine weitere Hürde genommen. Die EU-Kommission hatte Ende Juni bekannt gegeben, dass man den Zusammenschluss auf wettbewerbsrechtliche Bedenken hin prüfen werde, nun ist diese Untersuchung abgeschlossen.
In der Pressemeldung hieß es:
„Die Kommission stellte fest, dass es zur Kombination der beiden Unternehmen keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken gibt, da der gemeinsame Marktanteil von Apple und Beats Electronics sehr gering ist. Darüber hinaus sind Apple und Beats Electronics keine direkten Konkurrenten, da die Kopfhörer, die sie verkaufen, sich deutlich in Funktionalität und Design unterscheiden.“
Zum Streamingangebot schreibt die EU weiter:
„Apple bietet einen Musik-Download-Dienst über iTunes, und Beats bietet einen Musik-Streaming-Dienst, obwohl er zur Zeit nicht im EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) verfügbar ist. Die Kommission stellte fest, dass Apple mehrere Konkurrenten im EWR wie Spotify und Deezer hat, es ist aber nicht plausibel, dass der Erwerb eines kleineren Streaming-Dienst, der nicht im EWR tätig ist, zu wettbewerbswidrigen Auswirkungen führen könnte.“
Man sieht also keine Monopolstellung oder Marktgefährdung durch Kartellbildung, da beide Unternehmen verschiedene Märkte - sowohl in der Hinsicht auf die Länder als auch auf die Kunden - bedienen.
Wie weit die Prüfung durch die US-Behörden ist, ist allerdings noch nicht bekannt.
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