Gilt doch

Apples „Bounce Back“-Patent: Japaner urteilen gegen Samsung

Ein Gericht in Tokio hat jetzt entschieden, dass Samsung Apples „Bounce Back“-Patent verletzt hat. Und das nur Monate, nachdem ein inzwischen revidierter Spruch des US Patent and Trademark Office (USPTO) entschieden hatte, dass das Patent ungültig sei. 

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Wie Reuters berichtet hat ein Gericht in Tokio Samsung der Verletzung von Apples „Bounce Back"-Patent verurteilt. Zwar hatte das US Patent and Trademark Office vor einigen Monaten entschieden, dass das Patent ungültig sei, aber erst in der letzten Woche diese Entscheidung rückgängig gemacht und damit die Gültigkeit von Apples Patent bestätigt.

Der von Samsung kopierte „Bounce Back“-Effekt, sorgt dafür, dass Icons auf Smartphones und Tablets zurückschnappen, wenn der Benutzer an das Ende eines elektronischen Dokuments blättert. Samsung hatte deshalb bereits seine Schnittstelle auf den neuen Geräten verändert. Nun zeigt dort eine blaue Linie das Ende des Dokuments an.

Das Urteil zum „Bounce Back“-Patent war in den vergangenen Monaten immer wieder durch zahlreiche, meist abgewiesene Klagen überprüft worden. Dadurch aber konnte Samsung seine älteren Smartphone-Modelle mit diesem Feature weiter verkaufen.

Mit dem Urteil in Tokio und der überarbeiteten Entscheidung des USPTO konnte Apple nun zwei Mal seine Patentansprüche bestätigen.

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