Da Samsung aufgrund der von Apple eingereichten Klage viel negative Publicity einstecken musste, ordnete das Gericht an, dass Apple die Situation sowohl online als auch in den Zeitungen zu klären hatte. Bei der Entschuldigung gegenüber Samsung bewies Apple durchaus ein wenig Humor.
So griff man die im Gerichtsbeschluss gewählte Formulierung der Richter – Samsung-Produkte seien „not as cool“ – auf und schloss daraus messerscharf, dass Apple-Produkte cool seien.
Diese Art dem Gerichtsbeschluss nachzukommen, missfiel allerdings dem Gericht, das Apple aufforderte, eine dem Urteil gemäße Entschuldigung zu veröffentlichen. Die ist nun auf Apples UK-Webseite zu sehen, in voller Übereinstimmung mit dem Gerichtsbeschluss und in gut lesbaren 14 Punkt.
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Na also, geht doch.
was für ein kindergarten
Man sollte den Richtern ein Förmchen geben :-)
und 10 kg Sand. Wir wollen doch nicht, dass denen langweilig wird!
"Nachdem Apple in Großbritannien mit einer Geschmacksmusterklage gegen das Samsung Galaxy Tab nicht durchkam, wurde das Unternehmen vom Gericht dazu verdonnert, eine Entschuldigung gegenüber Samsung durch eine Veröffentlichung des Gerichtsbeschlusses nachzubessern."
Et tu, Eric?
Echt jetzt, keine Ahnung warum ihr so manisch versucht, eine simple gerichtliche Anordnung zur öffentlichen Bekanntmachung (advertisement) des Gerichtsurteils in eine Entschuldigung umzudeuten.
"Da Samsung aufgrund der von Apple eingereichten Klage viel negative Publicity einstecken musste, ordnete das Gericht an, dass Apple die Situation sowohl online als auch in den Zeitungen zu klären hatte."
D a s i s t Unsinn!
Wie oft denn noch? Die Begründungen stehen doch ganz präzise in beiden Urteilen, was soll also dieses andauernde Geschreibsel wider den Fakten?
Nicht die Klage selbst führte zu dem für Samsung verheerenden Presseecho, sondern die allseits bekannte flapsige Bemerkung des guten Richter himeself.
Aus diesem Grund ordnete er als Ausgleich die öffentliche Bekanntmachung des Urteils durch Apple an.
In der Berufung bestätigten die drei Richter nicht nur diese Auffassung, sondern ergänzten sie durch einen zweiten Text.
Die Begründung dafür war das vermeintlich gegenteilige (vorläufige) Urteil aus Düsseldorf, das nach dem britischen fiel und welches die Berufungsrichter als Affront gegen die Prinzipien des einheitlichen europäischen Rechtssystems auffassten. Der damit ihrer Meinung nach einhergehenden Kundenverunsicherung sollte nun durch den zweiten Text begegnet werden.
Und obwohl Apple definitiv für keinen der auffgeführten Gründe verantwortlich war, wurden sie dazu "verdonnert", Samsungs angeblich angeschlagene Reputation aufzupolieren.
Schliesslich hätte man wohl kaum die EU dazu zwingen können, Samsung Genugtung zu verschaffen und Robenträger kratzen i. d. R anderen Robenträgern kein Auge aus.
Trotzdem waren die Richter peinlichst darauf bedacht, Apple keinen Grund zu einer Klage vorm EGH zu liefern und vermieden deshalb jede Formulierung, die eine Umdeutung dieser Anordnung in Richtung Widerruf, Richtigstellung, Wiedergutmachung oder gar Entschuldigung zugelässt.
Außer vielleicht für die Schreiber von maclife.de
Oder die Knallchargen von Pissmodo. Nur wer will schon mit denen in einen Topf geworfen werden? LOL
Rudolf, du kannst es nicht lassen. Scheint dich ja mächtig zu wurmen. Nimm's doch einfach zur Kenntnis, dass Apples weisse Weste auch ihre Flecken hat und sie mit dem Streit mit Samsung zu weit gegangen sind. Jetzt müssen sie dafür gerade stehen und nachbessern. Ob es nun eine Entschuldigung genannt wird oder Richtigstellung ist im Grunde Wurscht.
Es geht hier aber nicht um weiße Westen, sondern über eine unzutreffende Berichterstattung.