Zwölf Monate dürfen in den Vereinigten Staaten ins Land ziehen zwischen der öffentlichen Vorführung einer Technologie und dem Antrag zu ihrer Patentierung. Nach europäischem Patentrecht gibt es eine solche Nachfrist allerdings nicht, wie Apple gestern in München schmerzlich feststellen musste. Mit der legendären iPhone-Keynote vom Januar 2007 hatte Steve Jobs Apples eigenes, erst spät im Juni registriertes Patent EP2059868 untergraben.
Die fragliche Technologie gehört zur Familie der „Gummiband“-Patente, die den Umgang mit Digitalfotos durch Finger-Gestik auf tragbaren elektronischen Geräten abdecken soll. Apples Mitbewerber Google hatte im April 2013 das YouTube-Video von Steve Jobs eigener Demonstration vor Gericht als Beweis eingereicht und auf Stornierung des Patents gedrängt. Das Blog Foss Patents rollt den Sachverhalt in seinem gestrigen Eintrag in allen rechtlichen Einzelheiten auf.
Diskutiere mit!
Hier kannst du den Artikel "Patentstreit: Steve-Jobs-Keynote wird Apple zum Verhängnis" kommentieren. Melde dich einfach mit deinem maclife.de-Account an oder fülle die unten stehenden Felder aus.
Oh mei
Classic. Offensichtlich rechtens aber Frist und damit unwirksam! sowas darf nicht sein!