Glück für Apple: Ein brasilianisches Gericht hat Apple im Rahmen eines Berufungsverfahrens nun das Recht erteilt, ebenfalls den Markennamen „iPhone“ für seine Smartphones in dem südamerikanischen Land verwenden zu dürfen. Damit hält IGB Electronics, die Muttergesellschaft des Smartphone-Herstellers Gradiente, nicht mehr die exklusiven Rechte an dem inzwischen durch Apple weltweit bekannt gemachten Markennamen. Die Aussicht auf einen finanziell lukrativen Freikauf ist damit sehr wahrscheinlich dahin.
Denn genau diese Bekanntheit war für die Richter ausschlaggebend. Zwar hatte Gradiente den Namen „IPHONE“ bereits vor zwölf Jahren erworben, jedoch erst 2012, knapp einen Monat vor dem Auslaufen des Exklusivrechtes, tatsächlich ein Android-Smartphone mit selbigen Namen auf den Markt gebracht.
Zudem habe Gradiente lediglich die Begriffe „Internet“ und „Phone“ kombiniert um damit internetfähige Telefone zu bezeichnen. Apple habe hingegen ein gewaltiges „i“-Produktportfolio vorzuweisen das in sämtlichen Ländern der Welt registriert ist, so die Richter in Rio de Janeiro.
IGB Electronics will gegen diese Urteil selbstverständlich in Berufung gehen. Ob diese ebenfalls von Erfolg gekrönt sein wird, darf bezweifelt werden.
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