Pauschale Abgabe unzulässig

EU-Urteil schränkt Urheberrechtsabgabe ein

Wer einen Computer, einen DVD-Brenner, Drucker oder Rohlinge kauft, zahlt dabei auch immer eine Urheberrechtsabgabe. Diese wird von verschiedenen europäischen Ländern auf Geräte erhoben, die zur Vervielfältigung geeignet sind. Die pauschale Erhebung der Abgabe wurde in einem EU-Urteil eingeschränkt.

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Von diesem Urteil werden Privatleute aber voraussichtlich nicht profitieren, denn kritisiert hatte das Gericht die pauschale Erhebung, selbst wenn die entsprechenden Geräte an Unternehmen verkauft werden. Geklagt hatte ein Computerladen in Barcelona gegen hohe Nachforderungen des spanischen Autoren- und Verlegerverbands SGAE.

Mit der Abgabe werden Urheber nicht für Filesharing oder illegale Kopien entschädigt, sondern für die Privatkopie. Die Abgabe für Privatkunden hat das Gericht nicht in Frage gestellt, selbst wenn natürlich nicht jeder DVD-Rohling zur Vervielfältigung anderer Werke genutzt wird. Für die Verbände ist dies ein Teilsieg, aber nun müssen sie sich überlegen, wie sie die geringeren Einnahmen ausgleichen können. Bei den nächsten Verhandlungen mit Geräteherstellern dürften die Abgabenforderungen deshalb mit Sicherheit steigen.

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Also wird die eventuelle Privatkopie entschädigt, unabhängig ob eine solche überhaupt erstellt wird. Nebenbei bemerkt zahlt man die Abgabe auf den Computer als solchen, den Drucker, das Brenner-Laufwerk, den Rohling… u.s.w.

Also ich nenne das Leistungsloses Abkassieren. Möge mir doch einer mal das Gegenteil beweisen.

ABZOCKE!!!!!

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