Hochmut, Geiz, Neid, Zorn, Wollust, Völlerei und Faulheit: Der Ursprung dieser sieben Todsünden liegt im Katechismus der Katholischen Kirche. Im vierten Jahrhundert nach Christus hat Evagrius Ponticus als erster die menschlichen Laster kategorisiert.
Neben Schriftstellern und Filmemachern schließen sich nun auch – teils freiwillig, teils unfreiwillig – App-Entwickler an und verbreiten dämonische Downloads über den Apple App Store. Wir zeigen euch sieben teuflisch Todsünden-Tools für iOS, bei denen nur noch die virtuelle Software-Beichte hilft.
1. Todsünde: Habgier
Diese Todsünde steht auch bei manchen App-Entwicklern an vorderster Stelle, vor allem bei denjenigen, die ihre Anwendungen für überzogene Preise verkaufen und somit die preisliche Apple-App-Store-Obergrenze von knapp 1.000 Euro ausreizen. Dazu gehört auch die App Beehive GIMO für knapp 900 Euro. Sicherlich, die App hilft Mitgliedern der Spieleindustrie ihre Geschäfte unterwegs zu verwalten, aber diesen Dienst für einen derartigen Luxuspreis zu verkaufen, ist dann doch eher bedenklich – ganz besonders, da die günstigste Bezahl-App nur 0,89 Euro kostet und die Preise für die meisten Anwendungen im Bereich weniger Euro liegen. Hier lässt sich durchaus eine Gier nach dem großen Geld erkennen. Manch einer würde es sogar als Abzocke bezeichnen. […]
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Echt ein bescheuerter Artikel. Geht nur darum mit reisserischem Titel Klicks zu generieren. Schade.
Jau, geb ich dir recht. Früher ging es darum, den Leser zu begeistern... heute zählen nur noch Page-Impressionen. Deswegen kann jetzt auch jeder anonym posten, bloß alles tun um Content zu generieren. ;)
Apps die ohne Mehrwert fast 1.000 EUR kosten haben nur einen Sinn: Geldwäsche. Und da Apple mit einem hochspezialisierten Finance - Team in Sachen "Gutgläubigkeit" keine Punkte sammeln kann, sind wir bei einem in den USA strafbaren Tatbestand der fahrlässigen Förderung der Geldwäsche ... Gegen eine fette Geldstrafe muss der CFO dann aber vielleicht doch nicht in den orangen Trainingsanzug schlüpfen ...
Ich weis nicht, wann ich zuletzt so einen beschissenen Artikel gelesen habe - nur eine reisserische Überschrift und die Sünden nachgelesen - mehr ist nicht dran ! Wirklich nicht !!!
… einzig erhellend: Der unsinnige Beitrag "Gast | 01.04.2014 - 02:30 Uhr". … Geldwäsche macht doch "nur" ohne elektronische Nachweise sinn (z.B. mit Bargeld - beides nicht beim App-Verkauft erfüllt).