Doch auch dies verneint Google glaubhaft. Gegenüber dem Inquirer habe das Unternehmen „hoch und heilig versprochen“, keine Benutzerprofi le aus den Positionsdaten zu erstellen [5]. Das darf man Google durchaus abnehmen, doch sollte man dabei bedenken, dass der Suchmaschinen- Gigant nicht immer Vorreiter ist, wenn es um Privatsphäre und Datenschutz geht. In einer Auseinandersetzung mit der EU–Arbeitsgruppe zum Thema Datenschutz im September 2008 verweigerte das Unternehmen die Befolgung europäischer Datenschutzrichtlinien, obwohl es Server und Standorte innerhalb der Union betreibt. Kurz zuvor hatte Microsoft in einem Brief an die EU– Kommission angekündigt, die Suchanfragen ihrer Nutzer statt für 18 nur noch für 6 Monate zu speichern [6]. Allerdings nur unter der Bedingung, dass Google und andere Suchmaschinen-Anbieter es ihnen gleichtun. Der eigene Marktanteil bei Suchmaschinen sei mit gerade mal zwei Prozent zu gering; bliebe Microsoft mit seiner Maßnahme allein, würden daher nicht genug Anwender geschützt. Die Antwort aus Mountain View gefi el den Mitgliedern der EU-Arbeitsgruppe nur zum Teil. IP-Adressen, die in Verbindung mit Suchanfragen stehen, würden in Zukunft nach 9 Monaten, statt wie bisher 18 Monaten anonymisiert, so Google in seiner Antwort im September 2008 [7]. Immerhin, der Vorsitzende der Arbeitsgruppe Datenschutz, Alex Türk, lobte diesen Fortschritt ausdrücklich. In einer Stellungnahme vom 16.9.2008 merkte er jedoch gleichzeitig an, dass es nach wie vor Probleme gebe [8]. Google halte Europäisches Datenschutzrecht nicht für auf sich anwendbar und passe seine Methoden nicht den EU-Vorgaben an. Auch das Verfahren zur Anonymisierung genüge den Ansprüchen der Datenschützer nicht. Die Verbindung aus IP-Adresse und Suchanfrage mache aus bloßen Verkehrsdaten in rechtlicher Hinsicht persönliche Daten, mit denen es besonders sorgsam umzugehen gilt. Insgesamt müsse daher noch viel passieren, so Türk, damit Google die Rechte der Nutzer und ihre Privatsphäre endlich ausreichend respektiere.
Vorsicht ist die Mutter der Informations-Kiste
Man sollte sich immer Gedanken darüber machen, welche Daten man im Internet und auf dem Handy von sich preisgibt. Das gilt nicht nur für Google, sondern generell. Außerdem empfi elt es sich besonders dort, wo ein fragwürdiger Umgang mit persönlichen Informationen zu befürchten ist, genau darüber nachzudenken, welche Dienste wirklich notwendig sind und worauf man zugunsten der eigenen Privatsphäre eventuell verzichten kann. Darüber hinaus darf man sich auch nicht zu schade sein, die Datenschutzrichtlinien eines Unternehmens einmal durchzulesen. Hier erfahren Sie, welche Informationen gespeichert werden und wer außerdem Zugang zu ihnen hat. Änderungen dieser Regeln müssen den Nutzern stets mitgeteilt werden, sodass sie die Möglichkeit haben, den aktuellen Stand zu erfahren. Wer diese Hinweise beachtet, stellt sicher, dass seine Daten nicht an Unbefugte weitergegeben oder zu unerwünschten Zwecken missbraucht werden. Damit können auch Sie einen Beitrag zu besserem Datenschutz und zur Achtung der Privatsphäre im Internet leisten.
[1] www.digitaljournal.com/article/266640
[2] www.spiegel.de/netzwelt/mobil/0,1518,605454,00.html
[3] www.privacyinternational.org/article.shtml?cmd[347]=x-347-563567
[4] www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,540793,00.html
[5] www.theinquirer.de/2009/02/04/google-latitude-behalt-freunde-im-auge.html
[6] www.zdnet.de/newswirtschaft_telekommunikation_microsoft_will_suchdaten_kuerzer_speichern_ story-39001023-39200147-1.htm und www.nytimes.com/2008/12/09/technology/internet/09privacy.html
[7] http://209.85.139.110/blog_resources/google_ogb_article29_response.pdf
[8] http://ec.europa.eu/justice_home/fsj/privacy/news/docs/pr_16_09_08_en.pdf
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