Als Anfang 2014 die Übernahme des Kurznachrichtendienstes WhatsApp durch Facebook bekannt wurde, erreichte das Thema „sicherer Mobile Messenger“ erstmals eine breite Öffentlichkeit: Viele Nutzer des vormals eigenständigen WhatsApp machten sich Gedanken, wie sie zukünftig mobile Nachrichtendienste nutzen könnten, ohne dabei das Risiko totaler Überwachung durch den Dienst selbst oder Dritte – zum Beispiel staatliche Behörden oder Geheimdienste – fürchten zu müssen.
Abhilfe durch Speziallösungen
Dieses etwas diffuse Bedürfnis behauptet unter anderem der Nachrichtendienst „Threema“ zu befriedigen. Er wirbt damit, dass sämtliche Kommunikation direkt auf dem Gerät sicher verschlüsselt werde und aufgrund des 2-Schlüssel-Prinzips nicht einmal die Schweizer Betreiber, die Threema GmbH, von den Inhalten Kenntnis nehmen könne. Auch würden „Verkehrsdaten“, also Informationen darüber, wer wann mit wem kommuniziert, gar nicht erst erhoben. Alles absolut sicher also? Rechtlich gesehen lohnt ein genauerer Blick.
Keine Kooperationspflicht
Der häufigste „Überwachungsfall“ sieht dabei so aus: Behörden interessieren sich für die Kommunikation eines Beschuldigten, also eines mutmaßlichen Straftäters. Hier haben wir vielleicht so jemand wie den Kieler Tatort-Kommissar Klaus Borowski vor Augen, der selbstverständlich vor sehr unorthodoxen Ermittlungsmethoden nicht zurückschreckt, in Wohnungen von Verdächtigen einsteigt, dort in privaten Dokumenten herumliest oder diese gleich mitnimmt, das Smartphone des Betroffenen durchsucht und dann den Überführten streng befragt, wobei er ihm freimütig die Ermittlungsergebnisse vorhält und für den Fall mangelnder Kooperation Konsequenzen androht: „... dann nehme ich Sie eben mit aufs Präsidium!“
Hier kann man sagen: Wäre dies realistisch, würden Strafverfahren stets mit Freisprüchen enden, denn die Erkenntnisse wären vor Gericht nichts wert, da sie rechtswidrig erlangt wurden. Ein sehr wichtiger Grundsatz im deutschen Strafverfahren lautet nämlich, dass niemand gezwungen werden darf, an der eigenen Überführung mitzuwirken, gleichgültig, wie schlimm die Tat ist, derer er oder sie verdächtig ist.
Es gibt also keine Kooperationspflicht mit der Polizei. Zurück zur Frage: Schützt es gegen staatlichen Zugriff, die eigene Kommunikation zu verschlüsseln und mit einem Passwort zu sichern? Ja, zunächst einmal tut sie das, denn niemand kann gezwungen werden, der Polizei das entsprechende Passwort zu nennen. Wird er es doch, sind die dadurch erlangten Informationen im Strafverfahren in der Regel wertlos.
Allerdings: Staatliche Behörden sind nicht immer darauf angewiesen, nach Passwörtern zu fragen. In bestimmten Fällen ist nach richterlichem Beschluss das Abhören von Telekommunikation per „Quellen TKÜ“ möglich, dies kann durch einen heimlich auf dem System des Betroffenen installierten „Staatstrojaner“ geschehen. Hier schützt die Ende-zu -Ende Verschlüsselung nicht unbedingt: Es ist denkbar, dass so Daten direkt auf dem Gerät vor der Verschlüsselung abgefangen und „ausgeleitet“ werden.
Wie sicher ist die Verschlüsselung?
Weiterer Haken: Wie sicher zum Beispiel der Verschlüsselungsalgorithmus von Threema wirklich ist, wissen wir nicht. Es handelt sich um „Closed Source“, eine unabhängige Überprüfung der Betreiberangaben ist nicht möglich. Daher wissen wir auch nicht, ob und gegebenenfalls wie die Verschlüsselung tatsächlich einem ernsthaften Versuch der Entschlüsselung standhält. In vielen Fällen haben zum Beispiel Ermittlungsbehörden hierzu fast alle Zeit der Welt, denn wenn etwa bei einer Hausdurchsuchung ein Mobiltelefon beschlagnahmt wird, kann man sich beim Landeskriminalamt die darauf befindlichen Daten in aller Ruhe vornehmen.
Dasselbe gilt für mögliche geheime Vereinbarungen der Schweizer Betreiber mit Dritten, zum Beispiel heimischen Ermittlungsbehörden. Absolute Sicherheit gibt es hier also nicht.
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Was ist das denn für ein Artikel, bei dem das Fazit mit "... Absolute Sicherheit gibt es hier also nicht..." endet? Absolute Sicherheit gibt es wahrscheinlich nicht, trotzdem macht Threema doch vieles richtig. Ihr könntet Euren Lesern doch wenigstens Tipps mit auf den Weg geben, wie man sicherer chattet - so in etwa: https://www.os-privacy.de/threema-anonymes-messaging-3054/
...man kann glaube ich nichts mehr anderes erwarten von gewinnorientierten Unternehmen die das wiedergeben was die firmen ihrer Werbeeinnahmen wünschen.
was muss man für eine Straftat begehen das die Polizei sich die Mühe macht die Verschlüsselung meines handys zu knacken und danach noch threema? Ich habe gehört das es sehr sehr aufwendig ist sowas zu entschlüsseln, genau wie Festplatten bei denen es anscheinen so richtig lange dauert wenn überhaupt. dann muss man aber schon....steuern hinterzogen haben das die sich die Mühe machen;)
die ganzen Artikel lesen sich wie Werbung...alles für die konzerne, nichts dem Verbraucher...der soll nur verbuchen und wegschmeißen den überteuerten Sondermüll-
Es trifft nicht zu, dass wir nicht wissen, wie sicher der Verschlüsselungsalgorithmus von Threema ist. Es handelt sich dabei um NaCl, eine quelloffene Verschlüsselungsbibliothek, deren Einsatz in Threema jederzeit selbständig überprüft werden kann, s. https://threema.ch/validation/.
Und das Bedürfnis nach intakter Privatsphäre ist doch -- spätestens seit der Merkel-Abhörung -- alles andere als diffus!
An diesem Artikel ist so vieles falsch. Die Verschlüsselung von Threema ist bekannt, wie hier schon erwähnt wurde. Aber es gibt ja auch mehr als zwei Messenger bzw. mehr als einen, der alle Daten verschlüsselt. Telegram, Surespot, TextSecure/Signal sind nur so ein paar Namen, die man in diesem Artikel wenigstens hätte erwähnen können.