Uber lenkt ein: Der Beförderungsdienst wurde vor rund einer Woche von einem Frankfurter Richter in Deutschland für illegal erklärt, da die Fahrer Ubers keine Personenbeförderungslizenz besitzen. Für die gewerbliche Beförderung von Passagieren ist diese Lizenz jedoch Voraussetzung. Nun will Uber die Gebühren übernehmen, die auf die Fahrer Ubers zukommen, wenn sie eine Personenbeförderungslizenz erwerben wollen. Noch vor einer Woche hatte Uber angekündigt bei der EU-Kommission gegen das Verbot protestieren zu wollen.
Taxifahrer hatten bereits im letzten Herbst eine Klage gegen Uber angestrengt. Zunächst wurde Uber mit einer einstweiligen Verfügung belegt und damit de facto verboten. Aufgrund mangelnder Dringlichkeit wurde die Verfügung jedoch wieder aufgehoben, bis ein Richter Mitte März ein endgültiges Verbot verhängte.
Uber versucht seit einigen Monaten deutsche Richtlinien und Gesetze zu umgehen. Nach dem ersten Verbot hat Uber den Preis pro Kilometer, den die Fahrer Ubers verlangen können, auf unter 0,35 Euro gesenkt. Damit lagen die Betriebskosten höher als die Einnahmen pro Kilometer. Uber argumentierte, dass es sich damit bei Uber um kein Gewerbe mehr handle, da die Fahrer keinen Gewinn mehr machen.
Der Richter folgte dieser Argumentation nicht. Uber tritt gegenüber seinen Fahrern und Passagieren als Vertragspartner auf. Damit handelt es sich bei dem Dienst um ein Gewerbe. Für die gewerbliche Beförderung von Personen ist in Deutschland jedoch eine Personenbeförderungslizenz notwendig. Bei der Taxi-Lizenz können Uber-Fahrer Passagiere vom Straßenrand aufnehmen, allerdings müssen sie sich dann an die Taxi-Tarife halten, die in der jeweiligen Stadt gelten. Bei der Mietwagen-Lizenz kann Uber, beziehungsweise die Fahrer, bei jedem Auftrag den Preis frei verhandeln. Allerdings ist hierfür ein Fuhrpark Voraussetzung, in den die Fahrzeuge nach jeder Fahrt zurückkehren. Wie genau Uber dieses Problem umgehen will, ist unklar.