Datenschutz

Safe Harbour: Apple, Google, Microsoft & Facebook können bald wieder ruhig schlafen

Seit rund einem Vierteljahr ist das Safe Harbour-Abkommen zwischen den USA und der EU nicht mehr gültig. Bis zum 31. Januar gewährten die europäischen Datenschutzbehörden jedoch eine Übergangsfrist, in der gehofft wurde, dass die USA und die EU ein neues Abkommen aushandeln. Nur zwei Tage nach Ablauf dieser Frist soll nun plötzlich das neue Abkommen fertig sein. Was genau es enthält ist jedoch unklar.

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Das ging ja schnell: Offenbar haben US-Behörden und EU-Institutionen bereits ein fertiges neues Safe Harbour-Abkommen ausgehandelt. Quellen der Nachrichtenagentur Reuters zufolge muss das Dokument nur noch durch die zuständigen politischen Einrichtungen abgeschlossen werden und es kann in Kraft treten.

Unklar ist allerdings, was genau im neuen Abkommen enthalten ist. Reuters konnte offenbar nur in Erfahrung bringen, dass der US-Außenminister John Kerry zugestimmt hat, einen Ombudsman im US-Außenministerium einzusetzen, der Beschwerden der EU in Bezug auf Datenschutzverletzungen von EU Bürgern durch US-Behörden entgegen nehmen wird. Wie genau diese Beschwerden verarbeitet werden und wer genau Beschwerden einreichen kann, scheint jedoch unklar zu sein. Außerdem soll es die ein oder andere ziemlich bedeutungslose Zusicherung von US-Behörden geben, dass EU-Bürger nicht durch die USA massenüberwacht werden.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im vergangenen Oktober das Safe Harbour-Abkommen zischen EU und USA für ungültig erklärt, da US-Unternehmen Daten ihrer Kunden, unter denen sich auch EU-Bürger befinden, nicht ausreichend vor dem Zugriff durch US-Behörden schützen könnten. Außerdem haben EU-Bürger keine Möglichkeit, um rechtlich gegen die US-Behörden vorgehen zu können. Damit verletze die USA europäische Datenschutzstandards, weshalb das Safe Harbour-Abkommen ungültig ist.

Seit Montag ist auch die Übergangsfrist abgelaufen, die EU-Datenschutzbehörden noch gewährt hatten. Seit dem 1. Februar können somit Ermittlungen gegen US-Unternehmen und US-Behörden durch europäische Einrichtungen unternommen werden, wenn der Datenschutz europäischer Bürger durch US-Unternehmen, beispielsweise durch die Weitergabe von Daten an US-Geheimdienste, verletzt wird. Ob das neue Abkommen dem EuGH aber ausreicht, bleibt abzuwarten.

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