Meta, die Muttergesellschaft von Instagram und Facebook, nutzt die Anwender-Daten für das Training seiner KI. Diese Enthüllung in den USA kommt just zu dem Zeitpunkt, an dem das Unternehmen damit beginnt, europäische Nutzer per E-Mail über die Aktualisierung seiner Datenschutzrichtlinie zu informieren, die am 26. Juni 2024 in Kraft treten wird.
Laut der E-Mail wird sich Meta nun auf „berechtigte Interessen” als Rechtsgrundlage für die Nutzung von Nutzerdaten zur Entwicklung und Verbesserung seiner KI-Erfahrungen, wie Meta AI und AI Creative Tools, stützen. Dies bedeutet, dass die Nutzer zwar das Recht haben, der Nutzung ihrer Daten für diese Zwecke zu widersprechen, das Unternehmen diesen Widerspruch jedoch „berücksichtigen” muss, was darauf hindeutet, dass der Opt-out-Prozess möglicherweise nicht einfach ist.
Unklares Opt-out-Verfahren stößt auf Kritik
Der Umgang von Meta mit dem Opt-out-Verfahren hat die Kritik von Datenschutzexperten auf sich gezogen. Wenn Nutzer auf den Link zum Widerspruch klicken, werden sie aufgefordert, ihren Grund dafür anzugeben, was rechtlich zweifelhaft ist. Nach der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) müssen Unternehmen einer Opt-out-Forderung nachkommen, wenn sie Nutzerdaten für ihre eigenen kommerziellen Interessen verwenden, ohne dass der Nutzer eine Begründung dafür liefern muss.
Auch die mangelnde Transparenz des Unternehmens in Bezug auf die Nutzung von Nutzerdaten für KI-Trainings außerhalb Europas hat Bedenken hervorgerufen.
Einhaltung der DSGVO durch Meta
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der EU gilt als die strengste Datenschutzgesetzgebung der Welt und bietet einen umfassenden Schutz vor dem Missbrauch personenbezogener Daten. Dazu gehören die Anforderung, dass es einen bestimmten, rechtmäßigen Grund für die Verarbeitung von Daten geben muss, die Verschlüsselung personenbezogener Daten, das Recht auf eine Kopie der eigenen Daten und die Möglichkeit, die Löschung von Daten zu verlangen.
Die Tatsache, dass sich Meta auf die Klausel „berechtigte Interessen”, die auch „kommerzielle Interessen” umfasst, beruft, wurde als Schwachstelle in der Gesetzgebung kritisiert. Allerdings haben die Nutzer auch im Rahmen dieser Klausel das Recht, Widerspruch einzulegen und die Löschung ihrer Daten zu verlangen.
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