Trompeter Charlie Bertini

Apple verliert Marke Apple Music für Live-Auftritte

Ein Gericht in den USA entschied, dass die Marke Apple Music nicht für Live-Auftritte gilt. Ein Musiker hatte die Marke Apple Jazz angemeldet.

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Ein kürzlich ergangenes Gerichtsurteil gegen Apple besagt, dass die Marke Apple Music nicht für Live-Auftritte gilt. Das Gericht folgte damit einem Einspruch des Trompeters Charlie Bertini, der die Marke mit der Begründung beanstandet hatte, dass es bei der Verwendung für Live-Auftritte zu Verwechslungen zwischen den beiden Marken kommen würde - er hat nämlich selbst die Marke für Apple Jazz angemeldet.

Apple hatte eine Marke für seinen Musik-Streaming-Dienst angemeldet, die eine Reihe von Kategorien abdeckt, darunter Musikaufnahmen, Live-Auftritte sowie Kleidung und Merchandising. Bertini argumentierte jedoch, dass die Namen zu ähnlich seien, um beide Marken für Live-Auftritte zuzulassen.

Das Gericht des U.S. Trademark Office stimmte Bertinis Behauptung zu und stellte fest, dass die Marken tatsächlich zu ähnlich waren. Allerdings befand das Gericht auch, dass Apple ein älteres Recht an der Marke hatte, die es 2007 von Apple Corps, dem Unternehmen der Beatles, erworben hatte. Die Beatles hatten die Marke Apple Music ursprünglich im Jahr 1968 für Musikaufnahmen eingetragen. Infolgedessen entschied das Gericht zugunsten von Apple.

Bertini legte jedoch Berufung gegen die Entscheidung ein, und nach einem Bericht der Nachrichtenagentur Reuters hat das US-Berufungsgericht das Urteil nun aufgehoben. Das Gericht wies das Argument von Apple zurück, dass es Vorrang vor Bertinis "Apple Jazz"-Markenrechten habe, weil es eine frühere Marke des Musiklabels Apple Corps der Beatles besitze.

Im Wesentlichen bedeutet dies, dass Apple zwar weiterhin die Marke Apple Music für Live-Auftritte verwenden kann, aber keinen Markenschutz für diese Nutzung hat.

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