Will it blend?

Kolumne: Sollten wir aufhören unsere iPhones zu nutzen?

Will it Blend? Sollten wir aufhören, unsere iPhones zu benutzen und sie stattdessen im Küchenmixer schreddern? Eine Polemik zum Skandal um die Auswertung von Siri-Aufnahmen von Rechtsanwalt Stephan Dirks.

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Piep-Pieep-Pieeep. Hier ist der Deutschlandfunk mit den Nachrichten. Köln: Die Bundesnetzagentur fordert die Besitzer von Smartphones des Herstellers Apple dazu auf, ihre Geräte unschädlich zu machen, da es sich dabei um – so wörtlich – ‚illegale Abhöreinrichtungen‘ handele. Betroffen sind Fabrikate des Modells, auf welchen der Sprachassistent Siri zum Einsatz kommt. Die Gefahr, die von den Geräten ausgeht, dürfte in aller Regel nur durch physische Zerstörung der betroffenen Smartphones vollständig gebannt werden können. ‚Geräte, die unbemerkt Gespräche aufzeichnen und die Daten unbemerkt weiterleiten und Dritten zur Kenntnis geben können, gefährden die Privatsphäre der Menschen.‘, heißt es in einer Pressemitteilung des Präsidenten der Behörde. Diese hatte gestern entschieden, dass iPhones mit dem Sprachassistenten Siri die Voraussetzungen von Paragraph 90 TKG erfüllen und daher aus dem Verkehr zu ziehen sind.“

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Halten Sie aber bitte noch einen Moment inne, bevor Sie Ihr iPhone getreu dem Motto „Will it Blend?“ in den Mixer geben. Denn natürlich ist es so weit noch nicht gekommen. Sie dürfen Ihr iPhone vorerst weiterverwenden. Völlig aus der Luft gegriffen ist die Idee allerdings nicht: Regelmäßige Leser wissen um die Spionagepuppe Cayla, die von der Bundesnetzagentur tatsächlich mit einem entsprechenden Beschluss verboten wurde (siehe Mac Life 07/2017). Cayla war ein Spielzeug, das Fragen seiner kleinen Eigentümer mit Wikipedia-Wissen beantworten sollte. Dumm nur, dass sich die Puppe unbemerkt aktivieren konnte. So geriet Cayla zu einer Art Spionin im Kinderzimmer.

Und was hat das mit dem iPhone zu tun? Wie im August bekannt wurde, wertete Apple die Sprachdaten seiner Assistenten-Software aus. Medienberichten zufolge sogar solche, die durch versehentliche Aktivierung (etwa durch Begriffe, die dem Aktivierungswort ähneln oder sogar durch Geräusche wie das Öffnen eines Reißverschlusses) an Apple gelangten. So sollen alle möglichen privaten Konversationen und Situationen bei Apple ausgewertet worden sein, der „Guardian“ berichtet gar über Gespräche beim Sex oder beim Arzt.

Das Risiko der ungewollten Aktivierung und damit auch der Aufzeichnung von Dritten besteht derzeit grundsätzlich bei allen Sprachassistenten – und war auch bereits Thema dieser Kolumne. Damals beruhigten die Anbieter: Macht euch keine Sorgen, die Datenverarbeitung findet weitgehend auf dem Gerät statt! Eure vertraulichen Gespräche bleiben vertraulich! Jetzt wissen wir: Das stimmte nicht. Und es ist noch schlimmer: Nicht nur existieren diese versehentlich aufgezeichneten Daten, sie werden auch ausgewertet. Pardon, sie „wurden“ ausgewertet, denn Apple stellte nach dem Bekanntwerden dieser Praxis die Auswertung von Siri-Aufnahmen ein.

Ist damit alles gut? Schwamm drüber, kommt nicht mehr vor? So leicht können und dürfen wir es Apple – und natürlich auch Amazon und Google – nicht machen. Juristen wissen: Wer einmal eine Unterlassungspflicht (wie die Pflicht zur Unterlassung zur Auswertung der Siri-Aufnahmen) verletzt, der kommt rechtlich nicht einfach mit der Abgabe lauwarmer Erklärungen davon. Es wird vielmehr erwartet, dass er überprüfbar die Gewähr dafür bietet, dass die Gefahr einer Wiederholung des rechtswidrigen Verhaltens nicht möglich ist.

Genau das dürfen wir in dieser Angelegenheit, die einen handfesten Datenskandal darstellt, auch von Apple erwarten. Über wolkige Ankündigungen hinaus sollte das Unternehmen von sich aus den Kontakt zu europäischen Datenschutzbehörden suchen und ein Verfahren entwickeln, dass es ein für alle Mal ausschließt, dass sich Personen in intimen Situationen belauschen lassen müssen. Ansonsten müsste man viele andere Versprechen, die Apple in Bezug auf den Datenschutz macht – wie aktuell beim Thema SSO – als nichts anderes als heiße Luft ansehen. Und das iPhone als so etwas wie eine Cayla für Erwachsene.

Zur Person

Stephan Dirks ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht in der Kanzlei Dirks mit Sitz in Hamburg und Kiel. Daneben vertritt er Mandanten in den Bereichen des Markenrecht, Datenschutzrecht, Wettbewerbsrecht und den angrenzenden Rechtsgebieten. In diesen Bereichen ist er auch als Autor und Dozent für Zeitungen und Zeitschriften tätig.

Im Web: www.dirks.legal

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Viele sollten mal damit anfangen, ihre technischen Hilfsmittel wie Auto, Smartphone etc. als das anzusehen, was sie sind, nämlich Werkzeuge, und nicht Kompensationsmittel. Damit wäre schon der erste, wichtigste Schritt zu einer besseren Welt mit weniger Konsum, aber mehr Lebensqualität gemacht.

gibt's dazu ein Tutorial auf YouTube?.......

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