Gefängnisstrafe, oder nicht?

iPhone-Pin vergessen? Nicht schlimm, solange Sie nicht kriminell sind

Sollten Sie eine Karriere als Krimineller anstreben, können Sie sich nicht darauf verlassen, straffrei davon zu kommen, wenn die Beweise, die Sie überführen könnten, hinter Ihrem iPhone-PIN verborgen bleiben, weil er Ihnen zufällig entfallen sein sollte. Zwei in kurzer Zeit gefällte Urteile lösen derzeit „erneut“ eine Diskussion in US-Medien aus, wie in solchen Fällen vorzugehen sei.

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Wie würden Sie mit jemandem umgehen, von dem Sie vermeintlich wüssten, dass er eine Straftat begangen hat, und Sie es ihm aber nicht nachweisen könnten. Außer die Person würde Ihnen den PIN-Code ihres iPhone nennen, auf dem beweiskräftige Informationen zu finden wären.

„Ich kenne meinen iPhone-Pin nicht, Herr Richter“

Der Miami Herald berichtet darüber, dass kürzlich zwei unterschiedliche Fälle vor Gericht kamen, in denen jeweils ganz verschieden entschieden wurde. Im Fall des vermeintlichen Kinderschänders Christopher W. wurden diesem sechs Monate Gefängnisstrafe aufgebrummt, weil er sich nicht an den Pincode seines iPhone erinnern wollte (oder konnte). Er gab unter Eid an, den Pincode bereits gegenüber Polizeibeamten geäußert zu haben. Der Code erwies sich jedoch als falsch.

In einem anderen Fall von Erpressung nutzte der Angeklagte das gleiche Argument. Er könne sich nicht an den Pincode seines Apple-Smartphones erinnern. Der Richter entschied in der Folge, dass es nicht genügend Beweise gegen den Beschuldigten gäbe und ordnete deshalb an, diesen aus der Untersuchungshaft zu entlassen.

Privatsphäre contra Allgemeinwohl

Es geht immer wieder um die Frage der eigenen Privatsphäre gegenüber derjenigen des Allgemeinwohls. Gerichte müssen in diesen Tagen häufig darüber entscheiden, ob Beklagte gezwungen werden können, Ihren Pincode herauszugeben.

Doch gerade in den USA bereits ein vermeintlicher Präzedenzfall im Gesetzestext festgehalten ist, ist man sich nicht einig darüber, wie in solchen Fällen vorzugehen ist. Der Gesetzestext bezieht sich wohl auf ein Beispiel aus der „Vergangenheit“, in dem Beweise in einem Safe versteckt sind, und der Beklagte seine Kombination nicht mehr vortragen kann/will. Entsprechend beginnt in den USA erneut eine Diskussion darüber, wie „richtig“ zu entscheiden gewesen wäre. Das wäre einer dieser Momente, in denen man fragen könnte: Und wie würden Sie entscheiden?

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Der musste 6 Monate hinter Gitter, weil der unter Eid den flaschen Pin angegeben hat! Das ist Meineid und bekanntlich Strafbar! Wie kann man auch so blöd sein, einfach sagen ich hab ihn vergessen und dann kann einem auch nach wie vor nichts passieren! Vergessen ist nicht Strafbar und das Gegenteil ist nicht zu beweisen.

Niemand ist dazu verpflichtet, sich selbst zu belasten bzw. dabei mitzuwirken! Die Überschrift hier ist somit wie so oft hier, total Banane!

Sorry, aber mit Meineid hat das nix zu tun, solange man den nicht nachweisen kann. Das wird aber selbst für Psychologen schwierig, die der Person eine absichtliche Lüge nachweisen müssten. Selbst wenn es Instrumente zur Erkennung gäbe – Lügendetektoren sind unzuverlässig und nicht zugelassen –, hätten diese bereits in dem Augenblick der ersten Aussage angewendet werden müssen. Sie können nicht „nachträglich“ experimentell feststellen, ob jemand irgendwann vorher mal gelogen haben könnte.

Dass Sie sich an der Überschrift stören ist scheinbar nicht zu verhindern, aber nicht weiter schlimm, wenn man Ihre Grundannahme analysiert. Sie wissen freilich, dass in dem Artikel zwei Fälle vorgestellt wurden, in denen eine Person straffrei ausging, weil die Behörden gar nicht erst versucht hatten Druck aufzubauen, auf die Herausgabe des Pincodes zu bestehen, da dies nach US-Gesetz gar nicht möglich ist, wenn man es mit dem Pincode wie der Kombination eines Safe hält. Entsprechend lautet dann die Formulierung, dass man sich als Krimineller „nicht darauf verlassen kann“, für die Nichtaussage straffrei auszugehen. Neben diesen beiden hier aufgeführten Fällen gibt es weitere, in denen mal so und mal so entschieden wurde. Die Überschrift ist also vollkommen gerechtfertigt. Vielleicht denken Sie noch einmal drüber nach, oder Sie lassen es einfach. Aber das ändert nichts daran. :)

Wenn der den Behörden unter Eid sagt der Code ist so und so und unterschreibt das es der richtige Code ist und sich dann rausstellt er ist es nicht, dann ist das sehr wohl ein strafbarer Meineid!

Der zweite ging straffrei aus, weil der so schlau war und von vornherein sagte, das er den code vergessen hat! Nach dieser Aussage haben die Behörden auch garkein Druckmittel mehr.

Das ist allerdings richtig.

Nein. Das ist genauso „so“, wie Leute hierzulande Strafnachlass kriegen, weil sie beispielsweise 1,5 Promille im Blut hatten, als sie zwei Leute totgefahren haben. Derjenige, der nüchtern die gleiche Tat begeht, wird härter bestraft.

In diesem Fall schwörte der Beklagte, die Wahrheit gesagt zu haben. Vielleicht wurde er „so unter Druck gesetzt“, dass er den Code verkehrt angegeben hat. Vielleicht war der Code richtig, aber jemand hat ihn kurzfristig geändert. Diese Zusammenhänge kennen wir alle nicht und das und noch mehr müsste man „in dubio pro reo" dann auch akzeptieren. Nicht immer haben Recht und Gerechtigkeit miteinander zu tun. Das ist am Ende nur noch Bürokratie. Und beides hat nichts mit der Überschrift zu tun. ^^

Selbst wenn er unter Druck gesetzt wurde, würde es trotzdem ein Meneid bleiben!
Ist ja das gleiche, als wenn hier jemand nen Offenbarungseid leisten muss, nichts angibt und dann stellt sich heraus er hat ne Yacht in Monaco.. Und dann sagt: Joa der gerichtsvollzieher hat mich irgendwie unter Druck gesetzt und bei all dem stress hab ich das vergessen... Bleibt trotzdem strafbar...

Mitnichten. Leute sagen unter Druck viele Dinge. Manche haben schon Verbrechen zugegeben, die sie gar nicht begangen haben. Die Yacht in Monaco ist „physikalisch“ greifbar. Der Pincode aus der Erinnerung ist „psychologisch“ ein schwieriges Feld. Ich bin ja grundsätzlich bei Ihnen, dass man es vermuten könnte. Aber es ist nicht so einfach, das zu unterstellen. Und noch einmal: Mit der Überschrift hat das trotzdem nur zur Hälfte zu tun. Diese sollte sagen: Wer seinen Pin-Code vergisst, geht nicht in jedem Fall straffrei aus. Die beiden Beispiele sind nur zwei von vielen. Es gibt noch mehr, auch solche, wo Leute „Ihrer Meinung nach“ definitiv keinen Meineid geleistet haben, und aber trotzdem bestraft wurden.

Die öffentliche „Aufregung“ besteht jedoch darin, dass manche sagen: Man müsste es in jedem Fall unter Strafe stellen, wenn jemand seinen Pin-Code nicht preisgibt.

Das mit dem psychologischen und das es nicht "greifbar" ist stimmt. Deshalb ja auch direkt sagen hab ich vergessen! Wenn ich aber unter Eid einen Code nenne und der stimmt dann nicht, habe ich ein problem. Denn das ist es zu spät, um zu sagen hab ich vergessen..

Soll heißen, wer gegenüber Strafverfolgungsbehörden irgendwas unter Eid sagt, ist ganz einfach blöd.. Diese Aussage ist dann nicht mehr zurückzunehmen und kann der eigene Strick sein..

Wie kommen Sie darauf, dass ein Angeklagter einen Meineid begehen kann?

Ein Angeklagter kann nach dem deutschen Strafrecht nie einen Meineid begehen (§ 154 Abs. 1 StGB). Machen Sie sich doch bitte erstmal mit dem Strafrecht vertraut, bevor Sie solche Behauptungen aufstellen.

Lediglich Zeugen und Sachverständige können einen Meineid begehen.

Und einen Meineid können Sie schon gar nicht vor irgendwelchen Behörden begehen, sondern allerhöchstens vor Gericht bzw. einer zur eidlichen Vernehmung berechtigten Behörde. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft sind dagegen nicht berechtigt, einen Eid abzunehmen.

Wenn der den Behörden unter Eid sagt der Code ist so und so und unterschreibt das es der richtige Code ist und sich dann rausstellt er ist es nicht, dann ist das in erster Reihe Behinderung der Justiz bzw. Behinderung der Ermittlungsbehörden. Beides sind Straftaten. Der Straftatbestand des Meineids kommt hier laut § 154 Abs. 1 StGB nicht in Betracht. Und selbst wenn ich unter Eid einen falschen PIN angebe, müsste mir erstmal zweifelsfrei bewiesen werden, dass ich bewusst, willentlich und vorsätzlich einen falschen PIN angegeben habe. Diesen Beweis zu führen, ist unmöglich. Es muss vielmehr nach dem Grundsatz "In dubio pro reo" (im Zweifel für den Angeklagten) davon ausgegangen werden, dass ich in meiner Situation als Beschuldigter/Angeklagter so angespannt und aufgeregt bin, dass ich schlicht einen falschen PIN angegeben habe, weil ich mich unter dem Druck einer Gerichtsverhandlung oder eines Verhörs/einer Befragung nicht an den richtigen PIN erinnern kann.

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