iPad-Klasse

Job-Center muss iPad für Schüler nicht bezahlen

Die Eltern einer Schülerin in Niedersachsen sind vor Gericht gescheitert: Sie wollten, dass das Job-Center die Kosten für das Schul-iPad ihrer Tochter übernimmt.

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Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass Schüler einer iPad-Klasse keinen Anspruch auf Übernahme der Anschaffungskosten eines Tablets durch das Job-Center haben. (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 6. Oktober 2020 – L 7 AS 66/19)

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Die Sechstklässlerin aus der Region Hannover, deren Familie Hartz IV bezieht, sollte laut Elternwunsch in eine Schulklasse wechseln, die die Nutzung eines iPads vorsieht. Den Eltern wurde gesagt, dass sie das Tablet finanzieren müssen. Es kostet rund 460 Euro. Die Eltern gingen davon aus, dass die Sozialhilfe das Geld erstattet und wählten das teuerste Neugerät aus, wie das Gericht hervorhob. Danach folgte ein Antrag beim Jobcenter auf Erstattung der Kosten. Das Jobcenter folgte diesem Antrag nicht und lehnte ihn ab, wollte allenfalls ein Darlehen gewähren. Das passte den Eltern des Kindes nicht, die vor Gericht zogen.

Die Eltern begründeten den Antrag folgendermaßen: Ihr Kind bekäme ohne iPad die Hausaufgaben in Papierform und würde dadurch ausgegrenzt.

Das Landessozialgericht entschied nun, dass Kosten für digitale Geräte seien aus dem Regelbedarf zu bestreiten - es handle sich nicht um einen Mehrbedarf. Das iPad sei weder schulrechtlich vorgeschrieben noch zum Erreichen des Schulabschlusses erforderlich.

Allerdings enthält das Urteil auch noch einen deutlichen Hinweis darauf, dass das Gericht mit der Einstellung des Schulträgers, dass die Eltern das iPad kaufen müssen, missbilligt. Für Grundsicherungsempfänger müsse der Schulträger bei der Einrichtung von iPad-Klassen kostenfreie Leihmöglichkeiten schaffen. Außerdem sei durch die Bevorzugung der Firma Apple ein Rechtsbruch entstanden, weil die Schule gegen ihre Neutralitätspflicht verstoßen habe.

Dennoch: Weil nicht alle Schulen ein iPad als Ausstattung verlangen würden, werde das Tablet noch nicht zum soziokulturellen Existenzminimum eines Schülers. Die Eltern können in Revision gehen.

Hartz-IV-Empfänger bekommen iPad für Schule nicht erstattet - was hältst du von dem Urteil, der Schule und den Eltern?

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Es ist wirklich unfassbar, dass in diesen Land immer noch darum gestritten wird, dass weniger bemittelte Familien für digitale Schulmittel Leistungen erhalten und das zudem noch in dieser Zeit mit Homeschooling. Der Bumerang wird in einigen Jahren folgen, wenn nicht mehr genügend Fachkräfte entstehen und nur Leute mit einen bessern Einkommen, sich eine bessere Schulbildung erlauben können....Zudem kommt noch das der technische Fortschritt in den Schulen und in den Bildungssystem, was sowie so hier schon ganz untern ist weiterhin auf den niedrigsten Stand bleiben wird.

Das ist eben diese Zweiklassen-Gesellschaft. Sind die Eltern der Kinder gut verdienende Personen, sind auch deren Kinder oft mit digitalen Schulmitteln gut ausgestattet.

In Sozialschwachen Familien sind die Kinder häufig benachteiligt, wenn es um digitale Schulmittel oder den Heim-Computer geht. Was bringt den Eltern ein Darlehen vom Amt für das Kind, wenn sie es nur schwer wieder zurückzahlen können?

Die meisten Kinder haben in sozialschwachen Familien möglicherweise keinen Computer, weil die Eltern nicht das Geld haben, um den Kindern den Einstieg in das digitale Zeitalter zu ermöglichen. Oft können Kinder nur im Unterricht und auch nur für kurze Zeit einen Computer nutzen. Zuhause ist selten ein Computer oder Internet-Zugang vorhanden.

Wie im Bericht hervorgeht, sah das Gericht vor allem den Sachverhalt mit als urteilsbestimmend, dass hier von den Eltern das teuerste IPad mit maximaler Ausstattung gekauft würde, in der Absicht dass es das Jobcenter schon bezahlen wird. Die Anschaffung ging weit über den eigentlich notwendigen Bedarf hinaus.

Da gibt es endlich eine Schule, die digital arbeitet und dann können nicht alle mitmachen. Sie haben 100 € mehr ausgegeben, als notwendig war und hier ist der Preis für Schüler noch nicht berücksichtigt. Ich sehe aber auch die Schule in der Verantwortung, dass man die Schüler auf die Angebote hinweist. Weiterhin sollte das Jobcenter einen Teil der Kosten übernehmen (Schulnutzung/Privatnutzung). Was ist eigentlich mit den ganzen Töpfen der Bundesregierung zur Digitalisierung? Bei meiner Tochter an der Schule werden die ganzen Geräte von der Schule gekauft.

Es gibt keine Pflicht weder für Schüler noch Schulen!
Diese Schule hätte Leihgeräte anbieten können/müssen
oder Vergünstigungen bis zu einen gewissen Preis.
Aber gleich vorweg z.B. ein Pro Modell mit maximal Ausstattung kaufen und dann der SH die Rechnung
präsentieren? Ein einfaches iPad hätte gelangt. Geht garnicht! Hier haben beide Seiten Fehler gemacht, aber die Eltern waren für mich Dummdreist. Das Gericht bzw. die Behörde haben genau richtig entschieden.

Völlig in Ordnung, dass - zumal die teuerste Variante - nicht einfach übernommen wird. Eine Bevorzugung von Apple dagegen ist komplett weltfremd; das Arbeiten mit digitalen Geräten setzt ja genau voraus, dass alle Schülerinnen und Schüler ein vergleichbares Gerät haben.
Aus BW kenne ich im übrigen nur iPad-Klassen, in denen die Geräte allen Schülerinnen und Schülern gestellt werden und das ist auch richtig so. Bei Verlassen der Klasse bzw Schulabschluss erfolgt nach Rückgabe die Ausgabe des Gerätes an die nächsten Schülerinnen und Schüler.

Die Eltern müssen sich bemühen sowohl sich selbst, als auch die eigenen Kinder zu versorgen.
Statt dessen verklagen sie das Amt - und dass beste davon – dass das Amt die Kosten davon übernimmt.
Es ist einfach traurig.
Um Bedarf meinen Kinder abzudecken arbeitete ich mit meinen 52 Jahren 3 Jahre sowohl Vollzeit 8:30 – 17:30 Uhr, als auch für Mindestlohn als Regal Sortierer bei Ikea zw. 19:30 und 23:00. Und dazwischen noch meinen 2 Kinder bei den Hausaufgaben geholfen
Es gibt tausende freie Stellen in unqualifizierten Bereich, man muss nur WOLLEN.

Die Eltern müssen sich bemühen sowohl sich selbst, als auch die eigenen Kinder zu versorgen.
Statt dessen verklagen sie das Amt - und dass beste davon – dass das Amt die Kosten davon übernimmt.
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