- US-Kartellbehörde fordert weiterhin den Verkauf des Chrome-Browsers durch Google
- Millionen-Spende an Trump hat keinen Einfluss auf die harte Haltung der Behörde
- Lockerungen bei Android und KI-Investments, aber Einschränkungen bei Apple-Kooperationen
Die US-amerikanische Kartellbehörde Department of Justice (DoJ) fordert unter der Trump-Administration weiterhin den Verkauf des Chrome-Browsers durch Google. In einem aktualisierten Gerichtsdokument bezeichnet das DoJ Google als „wirtschaftlichen Goliath“ und sieht in der Trennung von Chrome die Chance für mehr Wettbewerb im Browsermarkt. Gleichzeitig lockert die Behörde ihre Position in Bezug auf Android und KI-Investitionen.
Kartellrechtliche Vorwürfe gegen Google
Nach der Feststellung eines Such-Monopols im vergangenen Jahr drängt das DoJ auf weitreichende Konsequenzen. Der Konzern müsse seinen populären Webbrowser Chrome abstoßen, um anderen Unternehmen die Chance zu geben, ein „bedeutendes Gateway zur Internetsuche“ zu betreiben. Googles Spende von einer Million US-Dollar an Trumps Amtseinführungsfonds scheint dabei keinen mildernden Einfluss auf die Position der Behörde zu haben.
Das Kartellrecht ist ein Rechtsgebiet, das den wirtschaftlichen Wettbewerb schützen soll. Es verhindert, dass einzelne Unternehmen zu viel Marktmacht erlangen und den Wettbewerb behindern. Kartellbehörden können Unternehmen zur Aufspaltung zwingen, wenn sie ihre Marktposition missbrauchen.
Einschränkungen bei Apple-Kooperationen
Ein weiterer wichtiger Punkt des DoJ-Vorschlags betrifft die lukrative Zusammenarbeit zwischen Google und Apple. Die Behörde will Google künftig verbieten, Vereinbarungen über Suchmaschinen-Dienste mit Apple zu treffen. Dies würde die milliardenschweren Zahlungen beenden, die Google leistet, um als Standard-Suchmaschine auf iPhones, iPads und Macs vorinstalliert zu sein. Kooperationen in anderen Bereichen sollen jedoch weiterhin möglich bleiben.
Lockerungen bei Android und KI
Im Vergleich zu früheren Forderungen zeigt sich das DoJ in einigen Punkten kompromissbereiter. So wird ein sofortiger Verkauf der Android-Plattform nicht mehr verlangt – dieser käme nur infrage, falls andere Maßnahmen nicht ausreichen sollten. Auch bei Googles KI-Investitionen lenkt die Behörde ein. Diese müssen nicht abgestoßen werden, wie ursprünglich gefordert.
Ausblick auf das weitere Verfahren
Die finale Entscheidung über die zu ergreifenden Maßnahmen liegt nun beim zuständigen Richter. Google und das DoJ werden im April erneut vor Gericht erscheinen, um ihre Positionen darzulegen. Der Technologiekonzern wehrt sich gegen die Forderungen und warnt vor negativen Auswirkungen auf Verbrauchende, Wirtschaft und nationale Sicherheit der USA.
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