Das Oberlandesgericht Köln urteilte, dass die Tagesschau-App am Beispieltag 15. Juni 2011 nicht zulässig war. Zeitungsverlage hatten geklagt, dass ihnen die App unzulässigerweise Konkurrenz machen würde. Das Gericht sah das auch so (Az. 6 U 188/12) und untersagte den Sendern der ARD, die App so weiter zu verbreiten. Nur ist es hier wie auch sonst immer wichtig zu erkennen, was das Gericht genau verboten hat. Es ist keinesfalls so, dass die jetzigen ARD-Apps aus den App-Stores genommen werden müssen - das Urteil bezieht sich nur auf die zum Juni 2011 gültige Fassung der App. Es passiert erst einmal also gar nichts, denn die Apps wurden seitdem stark verändert. Das meinen zumindest die ARD-Anstalten.
Die Richter bezogen sich auf den Rundfunkstaatsvertrag und den Paragraphen 11d. Dort wird den Öffentlich-Rechtlichen verboten, „nichtsendungsbezogene presseähnliche Angebote“ in sogenannten Telemedien zu verbreiten.
Darunter fallen auch Apps. Der Paragraph hat einen durchaus sinnvollen Hintergrund: Mit dem Geld der Gebührenzahler soll eben der privaten Presse keine Konkurrenz gemacht werden. Genau das befürchteten die Verlage aber. Sie argumentieren, dass die App auch zahllose lange Texte enthalte. Das könnte einen Nutzer dazu bringen, die App als Alternative zu Presserzeugnissen zu verwenden. Das Gericht folgte der Argumentation.
Die ARD meint, dass sich die App-Inhalte mittlerweile stark geändert haben und mehr audiovisuelle Elemente dazu gekommen sind. Die wären unkritisch.
Vermutlich wird es in Zukunft also neue Rechtsstreitigkeiten um die Apps der öffentlich-rechtlichen Sender geben.
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Ich mag die Tagesschau App sehr, denn sie ist ohne Werbung und hat viele Hintergrundinformationen, deswegen würde ich es schade finden, falls die App irgendwann einmal gelöscht werden würde.
Das sehe ich genauso. Ich nutze die App ebenfalls täglich und bin sehr zufrieden mit den Artikeln bzw. den Informationen. Immerhin zahle ich auch Rundfunkgebühren und möchte dafür auch "etwas geboten bekommen". Aus diesem Grund würde ich es auch schade finden, wenn die ARD ihr Angebot zurückstellen müsste.