Vor einigen Tagen wurde bereits über die Pläne einer Anwaltskanzlei berichtet, die prüft, ob Apple wegen des Fehlers 53, der iPhones beim Austausch des Touch-ID-Sensors lahmlegt, verklagt werden kann. Nun wurde die Klage tatsächlich eingereicht.
Der Fehler 53 auf dem iPhone-Bildschirm verheißt nichts Gutes. Er tritt auf, wenn am Fingerabdrucksensor Touch-ID, der im Homebutton moderner iPhones und iPads eingelassen ist, unbefugt manipuliert wurde. Die Folge: Das Gerät lässt sich nicht mehr starten. Grund sind Eingriffe unautorisierter Werkstätten und Ersatzteile, die nicht von Apple stammen.
Der Homebutton des iPhone 5s, iPhone 6 oder iPhone 6s verfügt genau wie die aktueller iPads über einen Fingerabdrucksensor. Geht der Homebutton oder der darin eingebaute Sensor kaputt, liegt es nahe, ihm möglichst günstig reparieren zu lassen.
Die Fremdreparatur kann in diesem Fall jedoch sehr teuer werden und mit dem Verlust aller Daten und dem Gerät selbst enden, wie einige Nutzer erfahren mussten. iOS legt neuerdings bei Manipulationen am TouchID-Sensor das Gerät lahm und zeigt den Error 53 im Display an. In einigen Fällen wurden auch nur die Fingerabdruck-Scanfunktion und Apple Pay deaktiviert.
Apple bestreitet, dass Error 53 ein Produktfehler ist. Vielmehr sei es eine Schutzfunktion, damit Hacker dem Gerät nicht die Fingerabdruck-Daten und Zahlungsinformationen aus der sicheren Enklave im Prozessor entlocken können, die für Apple Pay verwendet werden.
Der Anwalt, der für die Kanzlei PCVA aus Seattle die Klage beim U.S. District Court for the Northern District of California gegen Apple eingereicht hat, begründet das Vorgehen in einer Pressemitteilung: Da Apple die Überprüfung des Fingerabdrucksensors erst nach einem Software-Update vornimmt, hätte das Unternehmen die Anwender vor der Installation warnen müssen, dass eine solche Sicherheitsüberprüfung vorgenommen und beim einem Fehlschlag das Gerät deaktiviert wird.
"Warum haben die iPhones problemlos, teilweise für mehrere Monate [nach dem Hardwareeingriff ] funktioniert, wenn Sicherheit im Vordergrund stand," fragt Cochran. "Error 53 tritt nur auf, wenn der Nutzer eine neuerer Version von Apples Betriebssystem aufspielt". Die Klageschrift ist online (pdf) einsehbar.
Bevor hier ein Schuldspruch gefällt wird und Apple wohlmöglich Schadenersatz leisten muss, wird noch viel Zeit ins Land gehen. Bis dahin sollten iPhone- und iPad-Besitzer den Touch-ID-Fingerabdrucksensor nur bei Apple und zertifizierten Reparaturbetrieben reparieren lassen. Diese erhalten Apple-Originalersatzteile.
Sollte das Gericht zu der Auffassung kommen, dass Apple hier unrechtmäßig gehandelt hat, könnte die Deaktivierungsfunktion künftig entfernt werden. Das hätte dann aber nach Apples Lesart zur Folge, dass die Daten der Anwender unsicher gespeichert und für Hacker erreichbar wären.
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der Anwaltskanzlei eine fette Rechnung schicken, wenn durch deren Fehler bei mir ein Schaden entsteht?
Und wenn Apple das nicht gemacht hätte und jemand durch Hakern zu Schaden gekommen wäre, würde die Klage lauten, dass Apple nicht für die Sicherheit der Kunden sorgt! Verkehrte Welt!