Schwarzer Freitag

Bundespatentgericht entscheidet über deutsche Wortmarke „Black Friday“

Der Black Friday ist ursprünglich ein US-amerikanisches Phänomen. Seit Jahrzehnten bieten Händler in den USA am Tag nach Thanksgiving Jahr für Jahr unglaubliche Rabatte an und läuten so offiziell die heiße Phase des Weihnachtsgeschäfts ein. Wäre da nicht die Wortmarke „Black Friday“, die Händlern das Leben schwer macht. Am Donnerstag (26.9.) wird das Bundespatentgericht in München über die Löschung verhandeln.

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Am Donnerstag (26.9.) wird das Bundespatentgericht in München über die Löschung der umstrittenen Marke "Black Friday" verhandeln. Ein Unternehmen übernahm im Oktober 2016 die Rechte an der bereits 2013 eingetragenen, aber bis dahin ungenutzten Wortmarke „Black Friday“ und begann unmittelbar damit Händler und Portale abzumahnen, die den Begriff für ihre Rabattaktionen nutzten oder über solche berichteten. Auch die Betreiber von Black-Friday.de erhielen eine Abmahnung und reichten daraufhin im Oktober 2016 umgehend einen Löschungsantrag aufgrund absoluter Schutzhindernisse (§ 8 Abs. 2 Nr. 1, 2 und/oder 3 MarkenG) beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) ein.

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Bereits am 28. März 2018 gab das Deutsche Patent- und Markenamt dem Antrag von Black-Friday.de statt und beschloss die Löschung der Wortmarke "Black Friday". Mit der Entscheidung bestätigte das DPMA die Rechtsauffassung, dass der Begriff "Black Friday" nicht als Marke geschützt werden kann. Es erkannte an, dass die Marke niemals hätte eingetragen werden dürfen, da der Begriff "Black Friday" lediglich als Hinweis auf einmal im Jahr Ende November stattfindende Rabatt- oder Angebotsaktionen von insbesondere Online-Shops wahrgenommen werde und ihm daher die für den Schutz einer Marke erforderliche Unterscheidungskraft fehle.

Gegen die Entscheidung des DPMA legte die Markeninhaberin Beschwerde zum Bundespatentgericht ein, weshalb die Löschung bisher keine Rechtskraft erlangen und die Marke noch nicht aus dem Markenregister gelöscht werden konnte. In der mündlichen Verhandlung am 26. September wird das Bundespatentgericht nun darüber verhandeln, ob die vom DPMA beschlossene Löschung der Marke "Black Friday" zu Recht ergangen ist.

2006 brachte Apple den Black Friday als Sonderverkaufstag aus den USA nach Deutschland. Hierzulande werden meist kreative Bezeichungen wie "Black Price-Day", "Black Fri-Yay", "Red Friday" oder "Black Freudays" für Rabattaktionen verwendet. Sollte die Marke gelöscht werden, kann der Black Friday am 29. November 2019 als Black Friday über die Bühne gehen. 

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