Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle (OLG Celle, Aktenzeichen 2 Ss (OWi) 313/15) muss ein Autofahrer 75 Euro Bußgeld zahlen, wenn er im Auto während der Fahrt eine Blitzer-App einsetzt. Es gibt zahlreiche dieser Apps, auch für iOS, die vor Geschwindigkeitsmessanlagen warnen. Das Urteil ist nicht bindend für andere Fälle.
Letztlich handelt es sich um Apps, die von anderen Nutzern gepflegt werden, die an der Kontrollstelle vorbei gefahren sind und diese bemerkt haben. Dank GPS wird der Standort aufgezeichnet und anderen Nutzern zur Verfügung gestellt. Dies geschieht teilweise über Navigations-Apps, teilweise auch über separate Apps. Ein Warnton und eine Bildschirmmeldung teilen dann denjenigen Autofahrern, die sich der Kontrollstelle nähern, deren Präsenz mit.
Der Benutzer einer App wurde von der Polizei angehalten, während sie lief. Ein Polizist erkannte die App wieder, machte Beweisfotos und verglich noch einmal zu Hause, ob es sich tatsächlich um die App handelte, die er selbst auch kannte und - als Beifahrer sogar schon nutze. Hier zeigt sich schon, dass diese Apps nicht grundsätzlich verboten sind.
Nach Ansicht des Gerichts verstieß der Fahrer gegen § 23b Absatz 1b StVO. Dort steht: "Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).". Die App sei mit dem Smartphone zusammen ein solches technisches Gerät, argumentiert das Gericht.
Das im Gesetz beschriebene, "betriebsbereite Mitführen" ist nicht eindeutig formuliert. Betrifft das schon allein die Installation der App auf dem Smartphone? Dann könnte die Polizei bei Kontrollen auf die Idee kommen, nach einer solchen App zu fragen oder den Autofahrer bitten, die installierten Apps zu zeigen. Dem müsse man aber nicht nachkommen und sein Passwort müsse auch niemand verraten, meint Rechtsanwalt Udo Vetter, der das Urteil in seinem Blog kommentierte und schilderte, wie er sich verhalten würde. Auskünfte über installierte Apps würde er nicht erteilen.
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Was lernen wir daraus. Wir verlegen uns wieder auf Handzeichen.
Naja der typ ist auch selber schuld, wenn er die App zum abfotografieren dem polizist zeigt... Sperre rein und gut ist. Zwingen kann er mich nicht und wenn er beschlagnahmt... (Iphone finden > Löschen) ende gelände mit der beweisführung
Einfach normal fahren. Dann braucht man weder so eine App noch muss man Angst vor Blitzern haben. Warum das keiner macht und große radioaktionen bei blitzermatwthons gemacht werden ist echt lächerlich und traurig
Auf meinem iPhone ist zwar eine richtige Blitzer-App installiert. Doch diese nutze ich so gut wie nie. Andererseits habe ich eine Navigations-App, die einen eingebauten Blitzerwarner enthält. Doch dieser Warner warnt mich in verschlüsselter Form. Die Stimme der Navi-App sagt mir 1000 m vor dem Blitzer: "Unfallschwerpunkt. Kontrollieren Sie Ihre Geschwindigkeit." Und sobald ich den Blitzer erreicht habe, ertönt ein melodisches Ding-Dong.
Hier in Deutschland können wir uns bisher noch glücklich schätzen, dass man selten erwischt wird und die Strafen vergleichsweise milde ausfallen. Es gibt Länder, wo der Einsatz von Blitzerwarnern oder Navis mit eingebautem Blitzerwarner eine Straftat im Sinne des Strafgesetzbuches darstellt. Das Smartphone wird an Ort und Stelle beschlagnahmt und mit einigen kräftigen Stiefeltritten oder Steinschlägen zerstört. Das Bußgeld muss man trotzdem sofort bezahlen. Hat man kein Bargeld dabei (weil z.B. in Frankreich Kartenzahlung an Ort und Stelle nicht möglich ist), wird gleich das ganze Auto beschlagnahmt. Neben dem Bußgeld fallen noch die Abschleppkosten und Gerichtskosten an. Unter Umständen wird illegalerweise der deutsche Führerschein einbehalten und wird einem nach 30 Tagen per Post zugeschickt. Das Auto kann man im betreffenden Land auslösen, sobald das Gericht die endgültige Höhe der zu zahlenden Reststrafe festgelegt und man das schriftliche Urteil zugeschickt bekommen hat. In Italien muss man das Auto, neben dem Bußgeld, für 60 Prozent des aktuellen Listenwertes zurück kaufen, ansonsten wird es zwangsversteigert. Von dem Erlös sieht man keinen Cent.
Deshalb empfiehlt es sich, falls man eine Navi-App mit eingebautem Blitzerwarner hat, im Ausland lieber wieder den guten, alten Autoatlas zu Rate zu ziehen oder Menschen nach dem Weg zu fragen. Denn z.B. die französische Polizei setzt ein Gerät ein, das Navis, die während der Fahrt aktiv sind, auf eine Distanz von mindestens 2 km zu scannen, indem die Kommunikation zwischen Navi und GPS-Sattelit gemessen wird.
Wäre mir neu das in Frankreich Navis verboten sind.
@Herbert
Zitat "indem die Kommunikation zwischen Navi und GPS-Sattelit gemessen wird"
Die Satelliten senden laufend und das Navi empfängt "NUR" die Zeitsignale, wobei das Navi dies auswertet und damit die Position berechnet!
Es gibt kein Rücksignal! also kann nichts gemessen werden...
@Hypnotoad und Mano1969
Ich war vor einiger Zeit mit dem Auto, bereits nach der französischen Grenze, auf dem Rheindamm zwischen Nonnenweier (D) und Rheinschleuse Erstein (F) unterwegs. Links von mir eine durchgehende Leitplanke, dann eine kleine Böschung und der Rhein. Rechts von mir eine durchgehende Leitplanke, dann eine große Böschung und tief unten das riesige Überlaufbecken, falls der Rhein den Damm überspült. Dort führt auch ein Weg hinunter, weil sich im Überlaufbecken ein Restaurant befindet.
Die auf große Entfernung übersichtliche Dammstraße schien frei und menschenleer. Plötzlich tauchten links und rechts je ein französischer Polizeibeamter auf. Sie hatten sich hinter den Leitplanken versteckt. Wie sich herausstellte, handelte es sich um eine Motorradstreife. Die Beamten hatten Laserpistolen in den Händen, mit denen sie meine Geschwindigkeit gemessen hatten. Ich war regulär mit 70 km/h unterwegs.
Dennoch wurde ich angehalten, und die erste Frage galt meinem iPhone, welches gut sichtbar in einer an der Windschutzscheibe festgemachten Halterung klemmte.
Auf meinem iPhone war gerade die Navi-App "CoPilot" aktiv. Diese App warnt gleichzeitig vor Geschwindigkeitskontrollen, falls diese Option in den App-Einstellungen aktiviert ist. Die Stimme der Navi-App sagt mir 1000 m vor dem Blitzer bzw. der Geschwindigkeitsmessung: "Unfallschwerpunkt. Kontrollieren Sie Ihre Geschwindigkeit." Und sobald ich den Blitzer erreicht habe, ertönt ein melodisches Ding-Dong.
Und eben wegen dieser Navi-App musste ich an Ort und Stelle 90 Euro bezahlen. Mein deutscher Führerschein wurde einbehalten, und ich bekam ein ausgefülltes, unterschriebenes und gestempeltes Formular als Ersatzführerschein, damit in Deutschland fahren durfte. Da ich nur ca. 2 km von der deutschen Grenze entfernt war und es außer der Dammstraße keine andere Ausweichmöglichkeit gab, durfte und musste ich sofort nach Deutschland zurück fahren. Ansonsten hätte ich mein Auto stehen bzw. abschleppen lassen müssen, da ich ja keinen Führerschein mehr hatte und somit in Frankreich nicht mehr fahren durfte.
Gott sei Dank hatte ich Bargeld dabei. Ansonsten wäre mein Auto beschlagnahmt und auf meine Kosten nach Straßburg abgeschleppt worden, wo ich es hätte auslösen müssen.
Nach einem Monat wurde mir mein deutscher Führerschein per Einschreiben zurück geschickt. Eine Woche darauf bekam ich von der französischen Staatsanwaltschaft ein in französischer Sprache verfasstes Urteil, demnach ich weitere 150 Euro Zahlen sollte, mit dem Hinweis, dass in Frankreich das aktive bzw. betriebsbereite Mitführen von Geräten oder Software, die zur Warnung vor Geschwindigkeitsmessungen dienen, eine Straftat darstellt.
Darüber hinaus wurde ich darüber belehrt, dass mir bei Nichtzahlung der geforderten Summe eine Freiheitsstrafe von 30 Tagen droht und ich dann in Frankreich vorbestraft wäre. Falls ich also erneut (z.B. mit dem Zug) nach Frankreich einreise und in eine Kontrolle gerate, droht mir die Verhaftung. Sollte ich als Autofahrer in Frankreich in eine Verkehrskontrolle geraten, wird das Auto beschlagnahmt, gleichgültig wessen Eigentum das Auto ist, und ich werde verhaftet.
Ein Anwalt hat mich darüber aufgeklärt, dass die französische Polizei häufig und gerne ihre Kompetenzen überschreitet, besonders bei deutschen Staatsbürgern. Deshalb leistet Deutschland in meinem und ähnlich gelagerten Fällen keine Amtshilfe. In der Konsequenz werden solche Strafgelder durch deutsche Behörden (Gerichtsvollzieher, Polizei, Stadtkasse, etc.) nicht eingetrieben.
Ich habe die Reststrafe natürlich nicht bezahlt, weil ich nicht verpflichtet bin, ein in einer Fremdsprache verfasstes Gerichtsurteil zu verstehen oder ein Übersetzungsbüro zu bezahlen.
Das Problem ist nur, dass ich jetzt von der französischen Justiz mit internationalem Haftbefehl gesucht werde. Daher ist es mir bis zur Verjährung der Geschichte unmöglich, z.B. in die Schweiz oder andere Länder zu reisen, deren Grenzübergänge entweder Kameras mit Gesichtserkennung haben oder von Grenzpolizei überwacht werden. Allein in Deutschland bin ich sicher, weil hier, wie gesagt, in diesen Fällen keine Amtshilfe geleistet wird.
Und warum hast du das Handy nicht einfach gesperrt? Selbst wenn sie es beschlagnahmen, lösch ich es per IPhone finden von zuhause und sie können mir nichts nachweisen...Ich wurde auch schon mal wegen einer Navi app mit blitzer kontrolliert. Aber ich hab es halt einfach nicht entsperrt und sie konnten rein gar nichts machen, fuhr dann straffrei weiter, gab ja keine beweise