Novellierung des Urheberrechtsgesetz

Was darf wie kopiert werden?

Heute wurde die Novellierung des Urheberrechtsgesetz vom Kabinett abgesegnet. Im Prinzip bleibt alles "beim alten", in Bezug auf den Download von Musik und Filmen aus Tauschbörsen hat sich die Rechtsprechung allerdings verschärft.

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Zunächst: Das Recht auf eine Privatkopie von CDs und DVDs bleibt weiterhin bestehen. Es ist somit noch immer legal, für den eigenen Gebrauch oder auch für "persönlich verbundene Personen" eine Kopie einer CD zu erstellen. Diese dürfen im maximal einstelliger Zahl angefertigt und nicht kommerziell vertrieben werden. Diese Regelung gilt allerdings nur, sofern kein Kopierschutz beim Anfertigen der Kopie umgangen wird.

Es bleibt jedoch weiterhin unklar, was genau unter "Umgehen eines Kopierschutzes" zu verstehen ist, da das Verbot laut Gesetzestext nur greift, sofern es sich um eine "wirksame technische Maßnahmen zum Schutz von Urheberrechten handelt". Viele Kopierschutzmechanismen verhindern beispielsweise das Erstellen einer Kopie unter Windows, nicht aber unter Mac OS X. Ist für einen Mac-User das Brennen einer derartig kopiergeschützten CD damit illegal, oder nicht? In einem Interview mit der Tagesschau sagt Rechtsexperte Till Kreutzer dazu: "Nein, Sie machen sich nicht strafbar. Die Umgehung ist nur dann rechtswidrig, wenn Sie erstens überhaupt einen Kopierschutz umgeht und zweitens dieser auch wirksam ist. Wenn der Schutz gar nicht funktioniert, weil der Rechner beispielsweise bei Benutzung eines ganz normalen Brenners und handelsüblicher Programme die CD kopiert, dann ist er als nicht wirksam anzusehen und die Umgehungshandlung auch nicht untersagt."

Gegen den Tausch von Musik und Filmen über Internetbörsen richtet sich die Klausel, dass das Kopieren "offensichtlich rechtswidrig genutzter Vorlagen" von nun an mit bis zu fünf Jahren Haft bestraft wird.

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