All jene, welche die modernen Kommunikationsmittel der Gegenwart verwenden, können zunächst wieder aufatmen: Per einstweiliger Anordnung schränkten die Karlsruher Verfassungsrichter vor wenigen Tagen die Verwendung der sog. "Verkehrsdaten" auf Fälle schwerster Kriminalität ein. Die Datensammlung, zu der jeder Internet-, E-Mail- und Telefonanbieter spätestens ab dem 01.01.2009 verpflichtet ist, umfasst Informationen zu E-Mail-Absendern, Anrufnummern, Zeitpunkten und bei Mobiltelefonen sogar den Standort des Telefonierenden - wenn auch nicht den Inhalt von Gesprächen, E-Mails und aufgerufenen Webseiten.
Daten, auf welche die Strafverfolgungsbehörden sogar präventiv hätten zugreifen dürfen - wäre da nicht die Anordnung aus Karlsruhe gewesen. Was dies jedoch für Tauschbörsennutzer bedeutet, ist derzeit umstritten. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar ist sich sicher: "Die bisherige Praxis, Tauschbörsenteilnehmer über deren IP-Adressen ermitteln zu lassen, ist nach den Karlsruher Vorgaben nicht mehr zulässig." Rund 40.000 dieser Ermittlungen hatte es allein schon aufgrund der bisherigen Speicherung der Internet-Anbieter zu Abrechnungszwecken im Jahr 2005 gegeben.
Doch scheint genau das ein Knackpunkt der neuen Entscheidung zu sein, denn just diese Altdaten möchte das Gericht offenbar unangetastet lassen: "[Den] Strafverfolgungsbehörden [bleiben] die ihnen schon bisher eröffneten Möglichkeiten des Zugriffs auf die von den Telekommunikations-Diensteanbietern [...] gespeicherten Telekommunikations-Verkehrsdaten", schreiben die Richter - und stellen sich damit der bisherigen Praxis nicht in den Weg.
Nach Informationen der Nachrichtenseite Heise.de ist man sich auch innerhalb der Staatsanwaltschaften uneins, wie nun vorzugehen sei: Auf die bisherige Speicherung zu Abrechnungszwecken - praktiziert etwa von T-Online, nicht aber von Arcor und Hansenet - will man aber offenbar zunächst weiter zugreifen. Keine Entwarnung also für all jene Tauschbörsen-Nutzer, die hofften, von den Abmahnwellen der Musikindustrie vorerst verschont zu bleiben. Doch hat sich das Bundesverfassungsgericht der Angelegenheit ohnehin erst im einstweiligen Verfahren gewidmet: Wenn in der Hauptsache über die Verfassungsbeschwerde entschieden wird, kann das Urteil sehr viel deutlicher ausfallen. Die Zukunft wird zeigen, ob 25 Jahre nach "1984" Teile der alten Visionen Realität werden.
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Nicht "1984", sondern die Dystopie aus "Brave New World". Und die wird vom BVG mit diesen Urteilen zunehmend gedeckt.
Die Macianer sind doch das Beste Beispiel dafür. Der Apple Werbespot von 1984 legt unfreiwliig Zeugnis ab. Commercial eben.
We suck them dry...