Vertrieb anonymer Mobilfunkkarten gestoppt

T-Mobile: Anonymität fördert "Vorbereitung terroristischer Handlungen"

In Zeiten der Vorratsdatenspeicherung ist Anonymität ein seltenes Gut geworden. Kein Wunder also, dass Anbieter wie Simonym.com mit dem Vertrieb von Mobilfunk-Karten ohne Zwangsregistrierung auf ein breites Kundeninteresse stießen. Doch damit dürfte nun Schluss sein: Auf eine Abmahnung des iPhone-Netzpartners T-Mobile hin schloss die Webseite Simonym.com ihre Pforten.

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Einen Streitwert von immerhin 50.000 Euro hatten die Anwälte T-Mobiles der Angelegenheit beigemessen: So musste der Simonym.com-Betreiber Norbert A. eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, mit der er sich verpflichtete, keine SIM-Karten des Rosa Riesen mehr zu veräußern. Denn die Inhaber jener Karten seien vertraglich verpflichtet, sie nicht weiterzugeben und jede Veränderung ihrer Daten unverzüglich mitzuteilen, so die Anwälte - das Vorgehen der Webseite stelle sich also als Anleitung zu einer "erhebliche[n] Vertragsverletzung" dar.

Terrorismusabwehr

Doch neben dem Anliegen, die eigenen AGB durchzusetzen, geht es T-Mobile offenbar auch um höhere Werte: Bedenken solle Norbert A. schließlich, dass "durch die Veräußerung 'anonymer SIM-Karten' missbräuchliches Verhalten, von belästigenden Telefonanrufen hin bis zur Vorbereitung terroristischer Handlungen, gefördert wird, wenn die Nutzer der SIM-Karten 'anonym' bleiben." (Abmahnung S. 3) Eine Interpretation des Anliegens Anonymität, die Ihresgleichen durchaus nicht vergeblich sucht:

Als "Kommunikationsplattform, Werbeträger, Fernuniversität, Trainingscamp und think tank" von Terroristen hatte der Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble schließlich auch schon im Jahre 2006 das Internet bezeichnet. Anonymität als Indiz für Strafbarkeit. Unter der Geltung des Grundgesetzes mit seinen rechtsstaatlichen Prinzipien der Freiheit und Unschuldsvermutung jedenfalls nicht unumstritten: "Gerade einem Telekommunikationsunternehmen stünde es besser an, die Freiheit der Kommunikation zu verteidigen und Nutzer nicht als potentielle Kriminelle anzusehen", folgert der Fachanwalt für Strafrecht, Udo Vetter, in seinem Law Blog: "Starker Tobak von T-Mobile."

Abmahnkosten

"So geht wieder ein Stück Anonymität verloren", resümiert denn auch Norbert A., der die Abmahnung samt Unterlassungserklärung zum Download bereitgestellt hat. Zur Begleichung der Kostennote von 1400 Euro bittet er um Spenden. Ob die Webseite ihre Pforten jedoch wieder öffnen wird, ist ungewiss: "Rund 8.000 Euro [würde uns der Rechtsstreit kosten,] wenn wir komplett verlieren [...]. Wir haben leider nicht die finanziellen Mittel, die dafür nötig wären."

Für eine Stellungnahme war T-Mobile nicht zu erreichen.

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Vielleicht sollte die Telekom bald mal Fingerabdruckscanner in die letzten verbliebenen Telefonzellen frickeln. Damit kann man scließlich auch anonym telefonieren.

Gerade nach dem letzten Skandal müsste die Telekom gründlicher über sowas nachdenken. Wer solche Sachen äußert hat verdient das ihm die Kunden in Scharen weglaufen.

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