Gibt es eine Ausnahme für Sicherheitsexperten?

Strafrechtsreform verbietet Besitz von Hacker-Tools

Nach der Verabschiedung in Bundestag und Bundesrat ist das umstrittene Reformpaket des Strafgesetzbuches "zur Bekämpfung der Computerkriminalität" nun bereit, im Bundesgesetzblatt verkündet zu werden. Ein Akt, der in wenigen Wochen erfolgen dürfte - der neu eingeführte "Hacker-Paragraph" § 202c StGB [PDF-Datei] wäre dann in der Bundesrepublik Deutschland unmittelbar geltendes Recht.

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Demzufolge soll künftig "mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft" werden, wer "eine Straftat [im Bereich der Computerkriminalität] vorbereitet, indem er [...] Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verkauft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht".

Dabei handelt es sich um alle diejenigen Computerprogramme, die dazu dienen, in Computersysteme einzubrechen, Firewalls zu überwinden, Viren in die Welt zu setzen und im Internet weiteres Ungemach ähnlicher Art zu produzieren. An sich ein sinnvolles Anliegen, denn die Bundesregierung konstatiert in ihrem Gesetzesentwurf [PDF-Datei]:

"Die durch das Internet mögliche weite Verbreitung und leichte Verfügbarkeit der Hacker-Tools sowie ihre einfache Anwendung stellen eine erhebliche Gefahr dar, die nur dadurch effektiv bekämpft werden kann, dass bereits die Verbreitung solcher an sich gefährlicher Mittel unter Strafe gestellt wird."

Allerdings ist es im deutschen Strafrecht ungewöhnlich, Vorbereitungshandlungen wie den bloßen Besitz von Programmen zu kriminalisieren. In den meisten Fällen beginnt eine Strafbarkeit erst dort, wo der potentielle Täter in seiner Vorstellung die Schwelle zum "Jetzt geht's los!" überschreitet und tatsächlich zur Verletzung eines Strafgesetzes ansetzt. Ein Schelm, wer sich deswegen an die Gesetzgebungspraxis aus dem Jahre 1933 erinnert fühlt - denn in Wahrheit fußt das neue Gesetz auf Europarechtlichen Vorgaben.

Verbände wie Bitkom [PDF-Datei], Eco [PDF-Datei] und auch der Chaos Computer Club hatten den Entwurf schon im Vorfeld heftig kritisiert. Ihrer Meinung nach stünden Systemadministratoren künftig mit einem Bein im Gefängnis: "Dieser Gesetzentwurf wird nicht gegen Computerkriminalität helfen. Stattdessen werden der IT-Sicherheitsbranche dringend benötigte Werkzeuge zur Aufdeckung von Schwachstellen aus der Hand geschlagen", erklärte CCC-Sprecher Andy Müller-Maghun in einer Pressemitteilung.

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