Die Werbepartner sind begeistert, den Datenschützern hingegen platzt der Kragen.
Keine Schuld bewusst ist sich anscheinend Google selbst, denn das Unternehmen verweist auf die Möglichkeit eines Nutzers, das gespeicherte Profil und die von Google zugeordneten Interessen jederzeit zu ändern. Zudem könne man auf eine Teilnahme an dem Programm auch verzichten. Datenschützern reicht dies jedoch nicht: Vielmehr müsse es vollständig auf Freiwilligkeit basieren, statt sich nur dagegen entscheiden zu dürfen, müssten die Nutzer der zielgruppenorientierten Werbung zunächst einmal zustimmen.
Zudem fürchten Datenschützer, dass Google die Technik nutzen könnte, um sensible Daten zu speichern und diese auch noch zu individualisieren. Google beharrt dagegen darauf, dass das Programm nicht mit individualisieren Cookies arbeitet und daher keine Zuordnung möglich sei. Bereits im Jahr 2006 begann Microsoft mit einem ähnlichen Konzept der zielgruppengesteuerten Werbung in den USA.
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