Hatte der in Florida ansässige Klon-Krieger zunächst erfolglos argumentiert, Apple besäße eine Monopolstellung auf dem Markt und dürfe daher sein Betriebssystem nicht exklusiv auf eigener Hardware anbieten, schwenkten die Psystar-Anwälte später auf die Strategie um, die Endbenutzerlizenz (EULA) von Mac OS X in Zweifel zu ziehen, dies jedoch in einem ersten Anlauf auf rein inhaltlicher Ebene. Psystars neuester Streich: Apples Klage solle ohne Umschweife abgewiesen werden, da Apple überhaupt keine Ansprüche darauf habe, Copyright-Verletzungen verfolgen zu lassen, da es keine haltbare Urheberrechtsschutzvereinbarung gebe.
Psystar beruft sich in der Forderung nach Klageabweisung darauf, dass Apple angeblich verpasst habe, das Urheberrecht für Mac OS X beim United States Copyright Office rechtswirksam anzumelden. Damit wäre Apple die rechtliche Grundlage für die ursprüngliche Klage gegen Psystar entzogen. Wie dann allerdings der entsprechende Eintrag beim Copyright Office für Mac OS X 10.5 Leopard zu erklären ist, wird Psystar sich noch fragen lassen müssen.
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Diesen Pfosten fällt doch immer wieder was neues ein :-)
Die gehören ja verboten, diese Mac Cloner!!!