Brewester sah eine Verletzung eines der zwei Patente als nicht gegeben an: In dem Patent wurde die Erstellung und Verarbeitung von Audiodaten in und aus dem MP3-Format beschrieben. Außerdem habe das Fraunhofer Institut nicht zusammen mit Alcatel geklagt.
Microsoft hatte dem Institut 16 Millionen Dollar für die Nutzungsrechte der Technologie gezahlt. Der Alcatel-Prozess erregte viel Aufsehen, da befürchtet wurde, dass Alcatel nach Microsoft, Dell und Gateway auch andere Hersteller (Apple, RealNetworks, ...) verklagen könnte. Ganz vom Tisch ist der Prozess allerdings nicht: Alcatel wird gegen das Urteil Einspruch erheben. Der Richter hat allerdings unterstrichen, dass es bei einem Erfolg nur zu einer Neuauflage des Prozesses, aber nicht zu einer Rücknahme seines Urteils kommen werde.
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