Wie die bedeutende italienische Tageszeitung La Repubblica im Gespräch mit Urheberrechts-Anwältin Andrea Monti herausgefunden hat, könnte ein Fehler bei der Formulierung des Gesetzes ungeahnte Folgen haben: Jüngst verabschiedet, besagt eine Norm im römischen Urheberrecht, es sei "gestattet, [urheberrechtlich geschützte] Bilder und Musik in geringer Auflösung oder verminderter Qualität für wissenschaftliche oder Bildungszwecke" gratis, ohne Gewinnerzielungsabsicht und ohne Lizenz im Internet anzubieten.
"Wer das Gesetz geschrieben hat, muss übersehen haben, dass 'verminderte Qualität' [ital. 'degradate', Anm. d. Red.] ein Fachbegriff mit sehr klarer Bedeutung ist, der auf jeden Fall MP3s erfasst", ist sich Monti sicher. Eine Auslegung der Gesetzesänderung, die schnell Freunde unter den Nutzern von Internet-Tauschbörsen finden dürfte: Denn das MP3-Format ist gegenüber dem Original allein schon deswegen von minderer Qualität, weil es komprimierte Audiodaten enthält.
So entfacht sich nunmehr in Italien ein heißer Streit um das Verständnis der neuen Norm. Enzo Mazza, Präsident der italienischen Musik-Föderation, sieht darin kein Problem: "Es ist nur für Bildungszwecke gestattet und darunter fallen ausschließlich Internetseiten, die sich offiziell dem Lehren oder akademischen Institutionen widmen. Oder die persönlichen Seiten von Professoren." Eine nicht unumstrittene Ansicht: "Das ist unmöglich zu begrenzen, weil die italienische Verfassung es jedermann erlaubt, Bildung und Wissenschaft selbst zu betreiben", hält Monti dagegen. Ausgang offen, nur eines ist sicher: Im Kampf um die Tauschbörsen ist im südlichen Europa eine neue Runde eingeläutet worden - aus der die Peer-to-Peer-Nutzer überraschend als Sieger hervorgehen könnten.
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