Damit verstößt Apple gegen geltendes Recht, meint die Rechtsanwaltskanzlei Lessfield, Leighton & Partners, welche die beiden Kläger Angely Maria und Todd Narson vertritt. In einer 17-seitigen Klageschrift (PDF) belegen die Anwälte den Rechtsverstoß und zeigen auf, dass Apple seit Einführung des Gesetzes im Januar 2005 die Angaben auf den Rechnung nicht geändert habe. Zwar hätte es für Firmen, die ein älteres Rechnungssystem verwenden eine Ausnahmegenehmigung bis Ende 2006 gegeben, aber auch diese ist inzwischen verstrichen und wurde von Apple nicht wahrgenommen.
Betroffen davon sind Rechnungen des Online-Shops, die per Mail zugesandt werden und sich der Käufer dann selber ausdrucken kann. Sie sind mit Apples Vorgehen einem höheren Risiko ausgesetzt, von Betrügern ausgekundschaftet zu werden, so die Klageschrift. Die Anwälte verlangen deshalb als Ausgleich zwischen 100 und 1000 US-Dolllar für jeden Kunden, der 2007 im Online Store einkaufen war, plus Zusatzausgaben. (Quelle: InformationWeek)
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