Ziel der Klagen ist in nahezu allen Fällen ein Schadensersatz in Geld - einzig das japanische Unternehmen verlangt ein Importverbot für iPods der fünften Generation und iPod nanos, da es ein Patent berührungssensitiver Oberflächen durch das Clickwheel-Eingabefeld des Apple-Musikspielers verletzt sieht.
Derartige Verfahren, die jedes börsennotierte Unternehmen im Rahmen des 10-Q-Berichtes an die amerikanische Aufsichtsbehörde melden muss, sind nichts neues für Apple: 29 Auseinandersetzungen auf juristischem Gebiet ficht der Computerhersteller derzeit aus - praktische Folgen sind in aller Regel außergerichtliche Einigungen (mitunter in Verbindung mit der Zahlung ungenannter Summen) oder ein Urteil. Wie bereits in der Abmahnung wegen fehlender Kopierschutzmaßnahmen werden derlei Grabenkriege häufig auch um der Aufmerksamkeit der Medien willen ausgefochten, selbst wenn die rechtlichen Argumente dürftig sind.
Dabei sind die Verfahren auch für den Kläger mit einem erheblichen Risiko behaftet: Gerade in Staaten wie den USA, wo Erfindungen jeder Art häufig in vage beschriebenen Patentanträgen Niederschlag finden, erfüllen viele Patente nicht die an sie von Rechts wegen bestehenden Anforderungen. So werden die gewerblichen Schutzrechte nicht selten von den Gerichten im Rahmen von Patentrechtsstreitigkeiten aufgehoben. In diesem Fall trägt der Kläger nicht nur die Kosten des Verfahrens sondern verliert im Zuge dessen auch sein Patent.
Aus der Masse der Rechtsstreitigkeiten sticht jedoch diejenige mit der Europäischen Wettbewerbskommission hervor. Sie hatte Apple am 30. März 2007 eine Erklärung zukommen lassen, nach der dem Computerproduzenten im Wesentlichen zweierlei vorgeworfen wird: Zum einen sorge das Unternehmen durch die Beschränkung der Einkaufsmöglichkeiten der iTunes-Kunden auf die Stores des jeweiligen Heimatlandes zur einer Abschottung der nationalen Märkte. Zum anderen würden die Kunden durch unterschiedliche Preise etwa in England (umgerechnet 1,16 Euro) im Vergleich zu Deutschland (0,99 Euro) benachteiligt.
Diese Anschuldigungen sind ernster Natur, denn das entsprechende Verhalten verletzt tatsächlich die im EG-Vertrag in Artikel 81 festgelegten Verbote. Danach dürfen im Wesentlichen zwischen Unternehmen keine Absprachen getroffen werden, die den Wettbewerb zwischen den Mitgliedsstaaten beeinträchtigen. Durch die an Apple nur regional vergebenen Lizenzen der Musikgiganten wird jedoch gerade der Wettbewerb zwischen den Staaten ausgeschlossen. Dass daran hauptsächlich die ebenfalls am Verfahren beteiligten Musiklabels Schuld sind, spielt eine untergeordnete Rolle: Gegen jeden Partner einer solchen wettbewerbsbeschränkenden Absprache kann die Kommission Sanktionen verhängen, deren Rechtmäßigkeit im Streitfall der Europäische Gerichtshof zu überprüfen hätte.
Was Apple betrifft, so stehen zehn Prozent der jährlichen Musikumsätze als Strafzahlung im Raum. Eine Summe, die sich nach Informationen der "Times Online" auf knapp 500 Millionen Euro belaufen könnte. Noch bis zum Ende dieses Monats hat Apple Zeit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen. Erst dann wird sich die Kommission weiter mit der Angelegenheit befassen.
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