Fünf-Computer-Limit unter Beschuss

iTunes: Verbraucherschutzklage gegen Apple

Vor allem die Musikverlage klagen gerne über Apple, nun jedoch ist es die deutsche Verbraucherzentrale, die gegen den kalifornischen iTunes-Betreiber klagen möchte. Anlass sind diesmal nicht die in der Vergangenheit bereits in die Kritik geratenen AGB des Online-Musikportals, sondern die Beschränkung des Abspielens gekaufter Lieder auf maximal fünf Computer.

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Informationen der Nachrichtenseite heise.de zufolge wollen die Verbraucherschützer gerichtlich durchsetzen, dass iTunes-Kunden freier über die Weitergabe ihrer Musik entscheiden können. Denn bisher sind viele der im iTunes Store gekauften Stücke mit einem "Fair Play" genannten Kopierschutz versehen, der einen Export auf Nicht-iPod-Musikspieler oder die Weitergabe an Freunde und Familienmitglieder deutlich erschwert.

Eben jene Weitergabe ist aber auch nach der neuesten Novelle des Urheberrechtes, die zum 1.1.2008 in Kraft tritt, weiterhin zulässig: Bis zu sieben Kopien eines gekauften Liedes dürfen grundsätzlich als so genannte Privatkopie den Weg in den Bekanntenkreis finden. [Hintergrund als PDF-Artikel, 99 ct.] Trotz des Fair-Play-Schutzes ist derlei auch bei verschlüsselten iTunes-Liedern möglich, allerdings ausschließlich dann, wenn die Titel zuvor auf eine Audio-CD gebrannt wurden. Eine unkomplizierte Weitergabe via E-Mail oder USB-Stick scheidet damit aus.

Ob eine solche Begrenzung tatsächlich geltendem Wettbewerbsrecht widerspricht, muss nunmehr gerichtlich geklärt werden. Für unsere Anfrage war der Bundesverband der Verbraucherzentrale (vzbv) am heutigen Samstag leider nicht zu erreichen. 

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