Prepaid-Angebote von Vodavone wie auch TIM belaufen sich auf 499 Euro für das 8-Gigabyte-iPhone 3G und und 569 Euro für das 16-Gigabyte-Modell. Solch hohe Preise, so die Verbraucherschützer, seien nur möglich, weil Vodafone und TIM den Markt dominierten. Auch Absprachen zwischen den Unternehmen seien möglich. Sollte sich dies bewahrheiten oder den beiden Wettbewerbern tatsächlich von der Kartellbehörde eine marktbeherrschende Stellung samt überhöhter Preise attestiert werden, könnte ein Verfahren mit erheblichen Strafzahlungen die Folge sein; ebenso wie die Verpflichtung, die Preise auf ein marktübliches Maß zu reduzieren.
Auch die europäischen Wettbewerbshüter (EG-Kommission) gaben vor geraumer Zeit bekannt, den iPhone-Vertrieb im Auge zu behalten. Jedenfalls von europäischer Seite sind jedoch noch keine so tiefgreifenden Bedenken geäußert worden, dass die Einleitung eines Kartellverfahrens erwogen wurde. Dabei liegen solche Vorwürfe durchaus nicht fern: Exklusivbindungen, zumal mit dem jeweils größten Anbieter eines jeweiligen Landes, sind stets in Gefahr, mit Artikel 82 des EG-Vertrages zu kollidieren: Der verbietet jeden Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung.
Ob jedoch der italienische Vorstoß Erfolg haben wird, muss sich erst noch zeigen. Um die Voruntersuchung voranzutreiben, könnten die Wettbewerbsbehörden Unterlagen bei Vodafone und TIM beschlagnahmen und Mitarbeiter befragen. Mit einer schnellen Preissenkung ist jedoch in keinem Fall zu rechnen: Kartellverfahren können sich mitunter Jahre hinziehen. So ist denn auch in Italien trotz zweier Anbieter die Situation kaum besser als hierzulande: Echter Wettbewerb und Preiskampf liegt in weiter Ferne.
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