Ganz so philanthropisch scheinen Apples Absichten in Wahrheit allerdings nicht zu sein, wie kürzlich der Düsseldorfer Rechtsanwalt Udo Vetter feststellen musste: Seine Mandantin hatte 150 iPhones nach Deutschland importiert; sie soll nun mehr als zehntausend Euro Anwaltskosten zahlen.
Aktuellen Schätzungen zufolge sind weltweit rund ein Viertel aller iPhones freigeschaltet und werden außerhalb der Mobilfunknetze der Apple-Vertragspartner betrieben. Ein Verlust für den iPod-Hersteller, der mit Beteiligungen an monatlichen Telefonrechnungen ein stattliches Zubrot erhalten dürfte. Kein Wunder also, dass Apple rigide gegen Grauimporte vorgeht und auf Abschreckung setzt.
Für den Import von 150 Geräten aus Frankreich nach Deutschland errechnen die Apple-Rechtsbeistände einen Streitwert von zwei Millionen Euro. Was allein das Anwaltsschreiben, mit dem das Unternehmen die Importeurin auf Unterlassung in Anspruch nimmt, 13.512,80 Euro kosten lässt. Offenbar kein Einzelfall. Dabei ist das Vertriebsmodell, dessen sich Apple bedient, selbst nicht unumstritten und rechtlich angreifbar.
Bis diese Fragen allerdings gerichtlich durchgefochten sind, könnten noch einige Jahre ins Land ziehen. Bis dahin wird alles beim alten bleiben, womit die Idee freier iPhones auch weiterhin nur in ein paar gelegentlichen eBay-Auktionen privater Anbieter realisiert werden dürfte.
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Habe leider auch so ein Schreiben von BIRD & BIRD bekommen. Habe bei Ebay und auf www.iphone24-shop.com 5 HiPhones verkauft, welche dem Apple iPhone sehr ähnlich sind. Nun muß ich Strafe zahlen. Streitwert sollen 2000000 Euro sein. Finde ich viel zu viel. Normalerweise geht man bei Urheberrechtsverletzung von 50.000 Euro aus. Die Apple Anwälte nehmen einfach das 20-fache . . .
Gruß Karen
iPhonescout Team