vorsieht, gegen dort geltendes Wettbewerbsrecht verstoße.
Dale Clapperton, ein Rechtswissenschaftler der Queensland
University of Technology (QUT), bezichtigt das iPhone, "neue Wege zu
eröffnen, Technologie zu gebrauchen, um die Wahlfreiheit des Kunden auf dem
Technologie-Markt einzuschränken". In den Vereinigten Staaten ist
bekanntlich der Abschluss eines zweijährigen Vertrags mit dem Anbieter AT&T
nötig, um das iPhone freizuschalten, hierzulande ist mit der Telekom ein
ähnliches Abkommen getroffen worden. Während diese hingegen auf vergleichsweise
wenig Widerstand stießen, zweifelt Clapperton stark an der Vereinbarkeit eines
solchen Vertrages mit australischem Recht.
"Sollte Apple einen Exklusivvertrag mit irgendeinem
Mobilfunkanbieter abschließen, läge es an der Australian Competition and
Consumer Commission (ACCC, Australische Wettbewerbs- und Verbraucherkommission)
festzustellen, ob diese Vereinbarung wettbewerswidrig ist und gegen
Handelsgesetze verstößt", so Clapperton. Er vergleicht diese Art Verträge
mit der Entscheidung eines Autoherstellers, alle seine Fahrzeuge würden sich
fortan ausschließlich mit Shell-Benzin betanken lassen. "Wenn man sein
Auto an einer BP-Tankstelle befüllt, würde die Zündung das merken und den Motor
abstellen".
Für ideal hält Clapperton eine Veröffentlichung des iPhone
ohne jegliche Bindung an einen bestimmten Mobilfunkanbieter, er sieht aber
auch, dass dies kaum wahrscheinlich ist. Sollten sich die Zweifel seiner
Forschungsgruppe an der Rechtmäßigkeit der bekannten Vertragsgestaltungen
bewahrheiten, könnte dies für die iPhone-Fans "down under" eine
unbestimmte Verzögerung des Verkaufsstarts bedeuten.
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