So eindeutig wie das Gesetz scheint, ist es allerdings nicht. Ein Antrag auf die Lizenzierung des DRM-Systems eines Herstellers kann nur aus der Branche selbst kommen. Dies bedeutet, dass zum Beispiel Sony einen Antrag auf die Lizenzierung von Apples Digital Rights Management-System stellen könnte. Sollte sich das Unternehmen weigern, so muss es eine Strafe in Höhe von fünf Prozent des weltweiten Jahesumsatzes des Konzerns zahlen.
Diskutiere mit!
Hier kannst du den Artikel "Frankreich verabschiedet "iTunes-Gesetz"" kommentieren. Melde dich einfach mit deinem maclife.de-Account an oder fülle die unten stehenden Felder aus.
Die Kommentare für diesen Artikel sind geschlossen.