Einstweilige Verfügung, die den alleinigen Vertrieb des Apple-Handys iPhone und damit die Bindung an T-Mobile anfocht. T-Mobile reagierte darauf in der vergangenen Woche zunächst gelassen und sah sich rechtlich abgesichert. Um allerdings der Einstweilige Verfügung gerecht zu werden, wurde das iPhone umgehend mit der Betonung auf vorübergehend auch vertragsfrei für 999 Euro angeboten.
Auch Debitel hatte gegen T-Mobile und das iPhone bei der Bundesnetzagentur Beschwerde eingelegt. Doch T-Mobile verteidigte sich auch an dieser Stelle mit den Worten: "Wir haben weder gegen Wettbewerbs- noch gegen Lizenzrechte verstoßen",
sagte ein T-Mobile-Sprecher am Mittwoch gegenüber dpa. Nun will die Bundesnetzagentur die insgesamt 45 Seiten umfassende Stellungnahme im Detail prüfen. Bis wann hier eine Entscheidung fallen wird, ist bislang offen.
Wie es jedoch in Bezug auf die Einstweilige Verfügung weitergehen wird, wurde jetzt bekannt. Nachdem der Vorsitzende Richter einer Kammer des Hamburger Landgerichts heute den Fall zwei Stunden lang verhandelt hatte und die gegnerischen Parteien ihre rechtlichen Standpunkte austauschen konnten, wird die Entscheidung am Montag verkündet. Dann wird sich auch herausstellen, ob T-Mobile weiterhin das iPhone ohne Vertragsbindung verkaufen muss oder ob man zurück zum ursprünglichen Modell gehen kann oder das iPhone nur noch in Verbindung mit einem T-Mobile-Tarif zu erwerben ist.
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