Das Gericht in Los Angeles beurteilte den Vertrieb über das Internet nicht anders als den Vertrieb über die traditionellen Kanäle, so dass auch Apples iTunes Store mit Vertriebsunternehmen wie Universal gleichgestellt ist. Hätte F.B.T. den Rechtsstreit gewonnen, wäre die Firma nicht nur um geschätzte 1,47 Millionen US-Dollar reicher geworden, dies hätte auch eine Wende in der Geschäftspolitik der Online-Vertreiber dargestellt. Die Vertragsabschlüsse hätten dann mit jeder Produktionsfirma einzeln verhandelt werden müssen. Das wäre zu Lasten der einheitlichen Preisgestaltung gegangen.
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